Gemäß einer Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde die Stadtgemeinde Zwettl als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ eingestuft. Alle Geflügelhalter sind daher zur Einhaltung des beigefügten Merkblattes verpflichtet:
Merkblatt B für Gemeinden mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
Weitere Informationen sind auf der Homepage Land Niederösterreich Geflügelpest zu finden:
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Vogelgrippe.html
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Suchfunktion_von_Tierseuchen-Risikogebieten.html