Anmeldung

Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen bei der Gemeinde als Meldebehörde anzumelden. Dabei ist für jede anzumeldende Person ein Meldezettel ausfüllen. Eine vorherige Abmeldung an der alten Adresse ist nicht notwendig. Die Meldung ist kostenlos.

Welche Dokumente werden benötigt:

  1. Ein ausgefüllter Meldezettel pro anzumeldender Person. Bitte beachten: Bei Haupt- bzw. Untermieten und bei Mitbewohnern wird die Unterschrift des Unterkunftgebers auf diesem Formular benötigt.

  2. Ein Identitätsnachweis, aus dem Familien- und Vorname sowie der Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde). Bei ausländischen Mitbürger/innen ist grundsätzlich der Reisepass notwendig.

Rechtsgrundlage: Meldegesetz 1991, BGBl. 9/1992 i.d.dzt.g.Fassung
Gesetzestext im Rechtsinformationssystem: www.ris.bka.gv.at