Abmeldung

Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann im Zuge einer Anmeldung bei der dafür zuständigen Meldebehörde durchgeführt werden. Für die Abmeldung ist für jede Person ein Meldezettel ausfüllen. Die Meldung ist kostenlos.

Welche Dokumente werden benötigt:

  • ein ausgefüllter Meldezettel pro abzumeldender Person.
  • ein Identiätsnachweis (Lichtbildausweis)

Rechtsgrundlage: Meldegesetz 1991, BGBl. 9/1992 i.d.dzt.g.Fassung
Gesetzestext im Rechtsinformationssystem: www.ris.bka.gv.at