Ummeldung

Eine Ummeldung (bei Änderung des Namens oder der Staatsangehörigkeit) ist bei der Meldebehörde inner halb von drei Monaten nach dem Eintritt der Änderung zu melden. Die Meldung ist kostenlos.

Welche Dokumente werden benötigt: 
Nachweise zur Dokumentation des Änderungsfalles (Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis ...) und ein Lichtbildausweis zum Nachweis der Identiät.

Rechtsgrundlage: Meldegesetz 1991, BGBl. 9/1992 i.d.dzt.g.Fassung
Gesetzestext im Rechtsinformationssystem: http://www.ris.bka.gv.at/