Arbeitslöhne für Handwerker, Taglöhner etc., 1622-1798

Die Höhe des Tageslohns eines Handwerkers (z. B. eines Maurergesellen) war selbstverständlich von der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden abhängig. Die jahreszeitlich bedingte Länge der täglichen Arbeitszeit beeinflusste daher die Höhe des Arbeitslohnes ganz wesentlich. So zahlte zum Beispiel das Stift Zwettl im Jahr 1730 einem Maurergesellen an den „langen Tagen“ (Anfang April bis Mitte Oktober) 18 Kreuzer und an den „kurzen Tagen“ (Mitte Oktober bis Ende März) 15 Kreuzer pro Tag.
Besonders Maurer und Zimmerleute arbeiteten oft auf, zu oder nach der Dar(Darr, Tarr, Thar…). Das heißt, sie bekamen keine Verpflegung, sondern den ausbedungenen Arbeitslohn in Geld und verpflegten sich selbst. In diesem Fall war der Arbeitslohn höher, als wenn der Arbeitsgeber Kost und Trunk beistellte. So bekam beispielsweise im Stift Zwettl im Jahr 1730 ein Taglöhner an den „langen Tagen“ ohne Verpflegung 12 Kreuzer, mit Verköstigung, die in diesem Fall lediglich aus Brot bestand, aber nur 11 Kreuzer. An den „kurzen Tagen“ waren es 10 bzw. 9 Kreuzer.1
Das Zwettler Bürgerspital war 1728 bei der Versorgung seiner in der Landwirtschaft beschäftigten Taglöhner etwas großzügiger. Hier bestand die Verpflegung in der Regel aus einem halben Maß Wein (0,707 Liter) im Wert von 2 Kreuzern und Brot um einen Kreuzer.2

Tageslöhne in Zwettl, 1622 bis 1632

Jahr Maurer/Zimmermann zur Dar (ohne Verpflegung) Maurer/Zimmermann mit Verpflegung Drescher, Taglöhner zur Dar(ohne Verpflegung) Drescher, Taglöhner mit Verpflegung Taglöhnerin mit Verpflegung
16223 20 kr. 10 kr. 12 kr. 4 kr.
16244 6 kr.
16255 24 kr. 15 kr. 6 kr. 4 kr.
16326
(Winterhalbjahr)
12 kr. 4 kr. 3 kr.

Arbeiter in der Landwirtschaft wurden manchmal auch in Naturalien und entsprechend ihrer Leistung entlohnt. 1622 bekam beispielsweise ein Drescher für 14 gedroschene Metzen einen Metzen Getreide. 1632 war es ein Metzen für elf gedroschene Metzen. Besonders Holzhacker entlohnte man mit Vorliebe gemäß ihrer Arbeitsleistung. So bekam man 1632 für jeden gehackten Klafter Brennholz 12 Kreuzer.
Ein Wächter in der Stadt bekam 1632 pro Tag 6 Kreuzer zusätzlich zu Kost und Trunk.


1 Stiftsarchiv Zwettl, 5. Rechnungsbücher, 20, Baurechnungen 1729-1732.
2 Stadtarchiv Zwettl (StAZ), Karton 4, Spitalamtsrechnung 1728.
3 StAZ, Ratsprotokoll 9, Sign. 2-9, fol. 5v, Arbeiter ordnung, 20. August 1622.
4 Ebenda, fol. 48r, … Ordtnung, 3. Juli 1624.
5 Ebenda, fol. 62r, Zuemerkhen waß hinfüro den zimerleithen und maurern auch andern tagwechern deß tages zue lohn solte gegeben werden, 28. Februar 1625.
6 Ebenda, fol. 212r, satz oder ordnung der taglöhner von Michaeli biß Georgi zuverstehn, 17. September 1632.

Verschiedene Löhne 7

Arbeitslohn eines Schneiders
für einen Männerrock, 1734: 39 kr., 1736: 16 kr. und 24 kr.
für einen Frauenrock (Arbeitskosten + Zwirn), 1735: 19 kr.
für einen Frauenrock samt Mieder, 1735: 30 kr.
für einen Männerhose, 1746: 7 kr.

Arbeitslohn eines Schusters für das Doppeln eines Paars Schuhe
1734: 14 kr., 1735: 11 kr., 15 kr., 1736: 21 kr., 24 kr., 1742: 15 kr., 1744: 16 kr.

Der Arbeitslohn für die Herstellung eines Sarges betrug 1756 12 kr. und 1772 27 kr.
Der Totengräber bekam 1735 für ein Begräbnis 7 kr.

1 Tag Fuhrdienst mit einem Pferdegespann (2 Pferde) kostete 1732 und 1738 jeweils 1 fl.
1 Taglöhner bekam 1738 für einen Botengang nach Rastenberg 8 kr.

Der Sauschneider bekam 1745 und 1746 für das Kastrieren eines Ebers aus dem Stall des Bürgerspitals jeweils 17 kr.
Der Abdecker bekam 1731 für das Beseitigen des Kadavers eines verendeten Ebers aus dem Stall des Bürgerspitals 6 kr.
Für das Ausräumen des Secrets (Abtritts, der Senkgrube) im Bürgerspital zahlte man 1727 24 kr., 1734, 1735 und 1736 jeweils 12 kr.

Die Hebamme bekam 1740 für ihre Dienste bei einer Entbindung im Bürgerspital 34 kr.
1757 bekam eine Amme für das Stillen eines Säuglings pro Tag 9 kr.8
Die Betreuerin eines stummen Kleinkindes im Bürgerspital bekam in den Jahren 1757-1761 pro Tag 1 kr.


7 StAZ, Karton 4 bis 7, Spitalamtsrechnung des jeweiligen Jahres.
8 StAZ, Sign. 7-1, Kammeramtsrechnung 1757, pag. 109, 110.

Tageslöhne, 1657-1798

Quellen: 1657-1666, 1698, 1705, 1712, 1713, 1736, 1737, 1759, 1761, 1764, 1766, 1767, 1771, 1773, 1775, 1786-1798: StAZ, Karton 1 und 2, Kirchenamtsrechnung des jeweiligen Jahres; 1678-1785: StAZ, Karton 3 bis 7, Spitalamtsrechnung des jeweiligen Jahres; 1757: StAZ, Sign. 7/1, Kammeramtsrechnung 1757.

Geld

Ab etwa 1510 galt im Österreichischen Geldwesen die Gulden-Kreuzer Zählung. 1 Gulden (fl.) = 60 Kreuzer (kr.) à 4 d. = 240 Pfennige (d.). 1 Schilling (ß.; eine Zählgröße, keine Münze) = 7,5 Kreuzer (kr.) = 30 Pfennig (d.).