Löhne der städtischen „Beamten“ nach der Gaisruck’schen Instruktion von 1746

(Quelle: Stadtarchiv Zwettl, Sign. 5-12, Gaisruck'sche Instruktion, pag. 91 bis 101.)

Da es in Stockerau wegen der Gemeindefinanzen zu Unzukömmlichkeiten gekommen war, setzte Maria Theresia 1745 eine Hofkommission unter der Leitung des Hofkammerrates Anton Graf Gaisruck ein, welche die Finanzgebarung aller achtzehn „mitleidenden“ Städte und Märkte Niederösterreichs1 prüfen sollte. 1746 wurde neben Retz, Mödling und Tulln auch Zwettl überprüft. Die Gaisruck’sche Kommission erachtete es für notwendig, sowohl das Contributionale (das Steuerwesen), das Oeconomicum (das Wirtschaftswesen) als auch das Politicum (die Verwaltung) neu zu ordnen. Diese Instruktionen, die alle Sparten der damaligen Kommunalpolitik umfassten, wurden für Zwettl auf 136 Seiten niedergeschrieben.
Unter anderem regelte die Gaisruck’sche Instruktion die Löhne der Mitglieder der Zwettler Stadtregierung und aller mit der städtischen Verwaltung Beschäftigten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren beispielsweise häufig verschiedene Naturalien oder Nutzungsrechte Bestandteil der Entlohnung gewesen. Diese wurden nun meist durch Bargeldbeträge ersetzt.

Personen, die von der Stadt entlohnt wurden Entlohnung vor der Gaisruck’schen Instruktion Entlohnung gemäß der Gaisruck’schen Instruktion
Der Stadtrichter Anteile an Einnahmen aus der Taz (Getränkesteuer), aus Banntaidinggeldern und Gerichtskosten, Deputat aus dem städtischen Brauhaus, Nutzungsrecht einer Gemeindewiese jährlich 100 Gulden Bargeld
Die zwölf Mitglieder des Inneren Rates pro Ratsherrn jährlich 6 Gulden sowie Anteile an Gerichts- und Kasteneinnahmen jährlich 15 Gulden für jeden Ratsherrn
Die sechs Mitglieder des Äußeren Rates pro Ratsherrn jährlich 3 Gulden sowie je einen halben Anteil an Gerichts- und Kasteneinnahmen jährlich 7 Gulden für jedes Ratsmitglied
Der Stadtschreiber 170 Gulden Jahreslohn, freie Wohnung im Rathaus, 3 Gulden zum neuen Jahr, 3 Gulden 30 Kreuzer aus der Taz-Lad pro Session, 12 Gulden für die Ausfertigung der Stadtrechnungen, 30 Gulden für die Besoldung des Kanzleischreibers und 70 Gulden für dessen Kost, wöchentlich 1 Scheffel Trebern aus dem Brauhaus, 20 Klafter Schnittholz, 1 Viertel Tagwerk im Krautgarten, einen Anteil an der Grasstatt im Stadtgraben, einen kleinen Anteil am Fischwasser im Kamp jährlich 300 Gulden
Der Stadtkämmerer Der Kämmerer erhielt jährlich 6 Gulden sowie Anteile an Einnahmen aus Gerichtsgebühren und vom Kasten in gleicher Höhe wie der Stadtrichter; ihm stand die Nutzung der Stadtkammeramtswiese zu. Nun sollten zwei Kämmerer bestellt werden, von denen jeder 15 Gulden Jahreslohn erhielt. Die Wiese sollte von der Stadt selbst genützt oder verpachtet werden.
Der Steuer- und Landesanlagen-Einnehmer Der Steuereinnehmer erhielt jährlich 10 Gulden. Nun sollten 2 Personen mit den Agenden betraut werden und jeweils 8 Gulden pro Jahr erhalten.
Der Bauamts-Verwalter 4 Gulden jährlich und die Nutzung einer Grasstatt im Stadtgraben Diese Aufgaben sollten in Zukunft die beiden Stadtkämmerer erfüllen.
Der Bräuamtsverwalter 4 Gulden jährlich und 1 Scheffel Trebern aus dem Brauhaus Das Amt wurde ebenfalls abgeschafft und die Aufgaben den beiden Kämmerern zugeteilt.
Der Ziegelamts-Verwalter 2 Gulden jährlich und pro Brand 300 ganze Ziegel sowie für je 100 verkaufte Ziegel 1 Kreuzer Zählgeld Dieses Amt wurde den beiden Kämmerern zugeteilt.
Die Gaabenmacher und Rechnungsrevisoren Die sechs Gaabenmacher bekamen jährlich pro Person 1 Gulden, ebenso die sechs Rechnungsrevisoren. Beide Posten wurden abgeschafft. Von nun an sollten die beiden Steuereinnehmer das gesamte Steuerwesen besorgen.
Die Taz- und Ungeld-Einnehmer (Einnehmer der Getränkesteuer) Bisher amtierten zwei Visierer, von denen jeder jährlich 6 Gulden bekam sowie ein Land-Ungelder mit 8 Gulden und ein Wein-Beschreiber mit 2 Gulden Jahreslohn. Nun wurden zwei Taz- und Ungeld-Einnehmer bestellt, von denen ein jeder inklusive aller Unkosten pro Jahr 12 Gulden Lohn bekam.
Der Mauteinnehmer Der Mautner bekam pro Jahr 6 Gulden. unverändert
Die Kasten-Aufseher oder Abmöss-Comißary Die beiden Verwalter des städtischen Körnerkastens (Abmesskommissäre), die zu den Wochenmärkten die Gebühren für das Messen der Getreidemengen einhoben, bekamen pro Jahr 6 Gulden Lohn und von jedem eingehobenen Gulden Gebühr einen Anteil von 3 Kreuzer. Der Abmesser bekam pro Jahr 8 Gulden. Es wurden weiterhin zwei Abmesskommissäre oder Kastenaufseher bestellt, von denen ein jeder pro eingehobenen Gulden Abmessgebühr 4 1/2 Kreuzer bekommen sollte. Der Abmesser erhielt wie bisher 8 Gulden jährlich.
Die Standgeldabsammler Der erste der beiden Standgeldeinnehmer bekam für das Einheben der Standgebühren an jedem der drei Jahrmärkte 45 Kreuzer, der zweite 24. unverändert
Die Wegmacher ? Zwei Personen, die alle Wege im gesamten Burgfriedbezirk in Stand halten mussten, bekamen pro Jahr 6 Gulden.
Der Wasserröhrer Er war für die Erhaltung der Röhr-Brünn (Auslaufbrunnen auf dem Unteren und Oberen Platz) und der Wasserzuleitungen dorthin zuständig und bekam dafür jährlich 14 Gulden. Nun sollte sein Jahreslohn 16 Gulden ausmachen
Die Garn- und Haarwaag-Geldeinnehmer ? Zwei Personen, die an Markttagen das Garn und den Flachs (den Haar) abwogen, erhielten gemeinsam 3 Gulden.
Der Aufseher beim Schrankenbaum ? Der Aufseher beim Schranken außerhalb der Stadt, der dort für die Mauteinnahme zuständig war, erhielt jährlich 2 Gulden.
Der Holz- oder Waldforster Der Förster bekam für die Aufsicht über die Stadtwaldungen jährlich 3 Gulden und 4 Klafter Holz. Nun bekam der Förster pro Jahr 7 Gulden aus der Stadtkammeramts-Kassa.
Der Thurnwachter im Rathhaus Der Turmwächter im Rathausturm bekam bisher jährlich 30 Gulden und 8 Klafter Scheiterholz. 40 Gulden pro Jahr.
Die Torwärter bei den Stadttoren, zugleich Nachtwächter Die drei Torwächter bei den drei Stadttoren, die zugleich auch als Nachtwächter amtierten, bekamen jährlich je 12 Gulden und je eine Grasstatt im Stadtgraben zur Nutzung. Diese Besoldung blieb unverändert, auch das Nutzungsrecht blieb erhalten.
Der Viehhalter Der Viehhirt bekam bisher von der Stadtverwaltung 45 Kreuzer Drangeld und 6 Klafter Holz. Nun sollte er pro Jahr 8 Gulden erhalten.
Die Fasszieher bekamen zum neuen Jahr 1 Gulden unverändert
Die Rauchfangkehrergesellen bekamen zum neuen Jahr 1 Gulden unverändert
Der Stadtbote ? Der Stadtbote, der jede Woche nach Krems ging, bekam jährlich 6 Gulden 30 Kreuzer
Der Rosenauer Bote ? Der Rosenauer Bote, der auch die Briefe weiterbeförderte, die nach Wien bestimmt waren, bekam jährlich 5 Gulden 34 Kreuzer.
Der Ziegelbrenner

- von jedem Brand die Hüll- oder Deckziegel
- zum Löschtrunk 1 Eimer Bier
- 1 Metzen Roggen
- für 1000 Stück gebrannte Mauer-, Gewölbe-, Pflaster- oder Rauchfangziegel 1 Gulden 30 Kreuzer

- statt dessen 2 Gulden
- statt dessen 54 Kreuzer
- statt dessen 1 Gulden 45 Kreuzer
- dieser Teil des Lohnes wurde unverändert beibehalten

Der Gerichtsdiener 20 Gulden Jahreslohn, 12 Metzen Roggen des alten Zwettler Maßes, 10 Klafter Holzscheiter, 12 Gulden für die Feldhut, wofür er den Dienerknecht erhalten musste, je 15 Kreuzer für das Ausstecken und Abnehmen der Freyheit2 zu den drei Jahrmärkten

80 Gulden Jahreslohn

Der Gerichtsdiener sollte allerdings das Recht behalten, nach Vertragsabschlüssen für seine Botengänge geringe Gebühren erbitten sowie zu Neujahr, Fasching, Ostern, Allerheiligen und zu den Jahrmärkten unter der Bevölkerung Sammlungen durchzuführen zu dürfen, jedenfalls aber ohne den geringsten Exceß.

Der Freymann Der Freimann (Henker) in Gmünd erhielt für seine Anstellung 8 Gulden jährlich. beibehalten
Der Stadt-Advocat in Wien Der Rechtsvertreter der Stadt Zwettl in Wien bekam bisher nach seiner Anstellung 40 Gulden jährlich. Gemäß kaiserlicher Resolution übernahm nun die NÖ Kammer-Procuratur die Rechtsvertretung aller mitleidenden Städte und Märkte.
Der Stadt-Agent in Wien Der Stadt-Agent, der die Interessen Zwettls in der Haupt- und Residenzstadt in verschiedenen Belangen vertrat, bekam nach seiner Anstellung jährlich 15 Gulden. beibehalten
Der Stadtpfarrer ? bekam für die Frühmessen an Sonn- und Feiertagen eine Beitrag von 20 Gulden jährlich
Der Schulmeister ? 20 Gulden Jahreslohn sowie als Beitrag für die Haltung eines zweiten Kantors jährlich 6 Gulden

Ausgaben für kirchliche Feiern, Prozessionen etc.
Auch dafür legte die Gaisruck’sche Instruktion Ausgabenrahmen fest:
Sebastiani-Amt (Gottesdienst am Festtag des hl. Sebastian, 20. Jänner): 2 Gulden 37 Kreuzer
Floriani-Amt (Gottesdienst am Festtag des hl. Florian, 4. Mai): 2 Gulden 37 Kreuzer
Pozession nach Siebenlinden (Nach dem Pestjahr 1649 gelobten die Zwettler Bürger, alljährlich nach Siebenlinden bei Schweiggers zu pilgern, wo sich in der Pfarrkirche eine Statue des Pestheiligen Sebastian befindet. Diese Prozession fand immer am Sonntag Jubilate, dem 3. Sonntag nach Ostern, statt.): 5 Gulden 33 Kreuzer
Fronleichnamsprozession: 6 Gulden 8 Kreuzer
Nepomuk- und Dreifaltigkeitsprozession (16. Mai bzw. Dreifaltigkeitssonntag = Sonntag nach Pfingsten): 5 Gulden 3 Kreuzer
Prozession von der Pfarrkirche zum Bürgerspital (zum Fest des hl. Martin, 11. November): 43 Kreuzer
Für die Musik zu den Frauentägen (Marienfeiertagen) bekamen Schulmeister und Musikanten insgesamt 4 Gulden 30 Kreuzer.

Für geistliche und weltliche Almosensammler gab die Stadt Zwettl 1744 insgesamt 20 Gulden und 49 Kreuzer aus. Die Gaisruck’sche Instruktion stellt zu diesem Ausgabenposten fest: Nachdem aber unter diesen [Sammlern] viele scharff verbothene Landstreicher und Müssiggeher begriffen seynd, so wird nur vor die umligende Mendicanten und andere allmosens-würdige alljährlichen auszutheilen und aus dem Stadt-Camer-Amt zu bezahlen [sein]: 12 Gulden.


1 Unter „mitleidenden Städten und Märkten“ verstand man die landesfürstlichen Orte Niederösterreichs, die im Landtag als Vierter Stand vertreten waren. Neben Wien einerseits, bildeten ab dem 16. Jahrhundert andrerseits Baden, Bruck an der Leitha, Eggenburg, Gumpoldskirchen, Hainburg, Klosterneuburg, Korneuburg, Krems, Laa an der Thaya, Langenlois, Mödling, Perchtoldsdorf, Retz, Stein, Tulln, Ybbs, Waidhofen an der Thaya und Zwettl die zweite Hälfte des Vierten Standes.
2 Marktfreiheit - Symbol für den besonderen Rechtsschutz, den Händler, Kunden und Waren während der Marktzeit genossen. Bei diesem Symbol handelte es sich wahrscheinlich um eine Fahne oder um ein Schwert, welche ursprünglich am Pranger und nach dessen Beseitigung vermutlich am Rathaus ausgesteckt wurden.

Geld

Ab etwa 1510 galt im Österreichischen Geldwesen die Gulden-Kreuzer Zählung. 1 Gulden (fl.) = 60 Kreuzer (kr.) à 4 d. = 240 Pfennige (d.). 1 Schilling (ß.; eine Zählgröße, keine Münze) = 7,5 Kreuzer (kr.) = 30 Pfennig (d.).