Klarstellung – Versand der „Amtlichen Wahlinformation“

Veröffentlichungsdatum22.09.2016Lesedauer1 Minute
Servicelogo der Stadtgemeinde Zwettl

Vorgabengemäß wurde die „Amtliche Wahlinformation“ für die Bundespräsidentenwahl – die ursprünglich für den 2. Oktober angesetzt war – bereits am Freitag, den 9. September an das Postamt geliefert. Erst am darauffolgenden Montag, den 12. September, kam es zur Verkündung der Verschiebung des Wahltermins. Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings die Wahlinformationen bereits auf dem Postweg zu Ihnen, geschätzte Bürgerinnen und Bürger, unterwegs.

Um jene Rechtskonformität zu gewährleisten, die bei der ersten Stichwahl teilweise bemängelt wurde und deren Fehlen schließlich zur Wiederholung führte, sind bei der Zustellung der Wahlinformationen Fristen einzuhalten. Darauf wurde im Zeitplan für die Wahlvorbereitung natürlich Rücksicht genommen und der Versandtermin entsprechend fixiert.

Durch den Beschluss des Nationalrates zur Wahlverschiebung am 21. September verloren die amtlichen Wahlinformationen ihre Gültigkeit und können entsorgt werden. Für den neuen Wahltermin werden wieder neue Wahlinformationen ausgestellt.

Vorderseite der Wahlverständigungskarte:

Vorderseite Wählerverständigungskarte