Zur Homepage | zur Navigation springen | zum Inhalt springen | Kontakt | Übersicht (Sitemap) | Suche und Index |
Sie befinden sich: Startseite > Bürgerservice > Zuständigkeiten
Im Rahmen der Dorferneuerungsaktion des Landes Niederösterreich wurden in der Stadtgemeinde Zwettl Dorferneuerungsvereine in Friedersbach, Gerotten, Gradnitz Großglobnitz, Kleinmeinharts, Kleinschönau, Jagenbach, Marbach am Walde, Niederglobnitz, Niederstrahlbach, Oberstrahlbach, Ratschenhof, Rieggers, Rudmanns, Stift Zwettl-Waldrandsiedlung und Unterrabenthan gebildet und Dorferneuerungsprojekte initiiert.Die Projekte werden über das Büro für Dorf- und Stadterneuerung Waldviertel in Schloss Ottenschlag, 3631 Ottenschlag, Tel.: 02872/200 78, Fax: 02822/200 78-5, Email: waldviertel@dorf-stadterneuerung.at, Hompage: http://www.dorf-stadterneuerung.at/ abgewickelt.
Die Dorferneuerung hat folgende Zielsetzungen:
Die Förderung seitens des Landes Niederösterreich erfolgt sowohl immateriell (durch Betreuung), als auch finanziell in mehreren Phasen:
Phase 1: Dorfgespräch, Arbeitsvereinbarung und Leitbilderstellung In dieser Phase wird Kontakt mit der Gemeinde, dem Dorferneuerungsverein, allfälligen Interessensgruppen usw. aufgenommen und Informationsvorträge über Dorferneuerung werden durchgeführt. In Zusammenarbeit von Gemeinde, Betreuer und Dorferneuerungsverein (Arbeitsgruppe) werden Dorfgespräche geführt und als Ergebnis ein Leitbild erstellt.
Phase 2: Umsetzung des Leitbildes – Projektrealisierung Phase 2 beginnt mit der Aufnahme in die Aktion und dauert längstens 4 Jahre. Eine Unterbrechung der Phase 2 ist in begründeten Fällen möglich. Planungs- und Projektförderungen im Rahmen der Dorferneuerung durch die Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung in 2020 Hollabrunn, Amtsgasse 9, Tel.: 02852/4848, sind nur in dieser Phase möglich.
Phase 3: Weiterentwicklung der Dorferneuerungsidee „geistige Dorferneuerung“ In dieser Phase kann die Gemeinde oder der Verein den Betreuer für Dienstleistungen wie Moderation, Projektentwicklung, Motivation in Anspruch nehmen. Es sollen besonders die „geistige Dorferneuerung“ weiterentwickelt und evtl. Projekte neu vorbereitet werden. In dieser Zeit sind Förderungen durch die Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung nur für Vorhaben im Sinne der „geistigen Dorferneuerung“ möglich. Diese Phase ist zeitlich nicht beschränkt und ermöglicht ggf. wieder den Einstieg in die Phase 2 (frühestens jedoch nach 4 Jahren).
Phase 4: Weiterführung der Dorferneuerung ohne Impulse „von Außen“ Der Dorferneuerungsort führt die Dorferneuerung ohne die Inanspruchnahme von Förderungsmitteln weiter. Eine Rückkehr in Phase 2 ist nach 4 Jahren in Phase 3 oder 4 möglich. Voraussetzungen: 4 Jahre in der Phase 3 oder 4; Überarbeitung (Neuerstellung) bzw. Evaluierung des Leitbildes; nachweisliche Fortführung von Dorferneuerungsaktivitäten der Gemeinde und des Vereins während der Phase 3 oder 4
Eigenleistungen Die Bereitschaft der Dorfbewohner zur Erbringung eigener Leistungen bildet einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil eines Dorferneuerungsprojektes. Diese Eigenleistungen können sowohl in der gemeinsamen Planung und Entwicklung der Projekte als auch in geleisteten Arbeitsstunden bei deren Verwirklichung bestehen. Bei der Abrechnung von Projekten sind die ideellen und materiellen Eigenleistungen (Gespräche, Planungen, Veranstaltungen, Arbeit, Material, Geldmittel) der Bevölkerung entsprechend zu dokumentieren.
Sprechstunden des für Dorferneuerungsangelegenheiten zuständigen Stadtrat Erich Stern: Jeden Montag in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr im Stadtamt Zwettl, Gartenstraße 3, 1. Stock, Zimmer 28, Tel.: 02822/503-114 Durchwahl.
Gemeindenachrichten 1/2013Mehr...