Die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ bietet privaten Haushalten als Serviceleistung eine kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr an. Die Kosten dafür übernimmt die Gemeinde.
Der Baum- und Strauchschnitt aus dem eigenen Haus- bzw. Gartenbereich ist unbedingt gebündelt (bis max. 1,50 m Länge) an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Gut bereitzulegen. Nicht gebündelter Baum- und Strauchschnitt wird ausnahmslos nicht mitgenommen. Bitte beachten Sie, dass die Abfuhr nur für haushaltsübliche Mengen gedacht ist
Im Jahr 2025 sind folgende Abfuhren geplant:
- Frühjahr:
11. und 28. April 2025 für die Stadt Zwettl und die Orte Moidrams, Rudmanns, Waldrandsiedlung und Stift Zwettl
Achtung: In den übrigen Katastralgemeinden erfolgt die Abholung des Baum- und Strauchschnittes nur über Anforderung!
Bitte die gewünschte Abholung bis spätestens 18. April 2025 beim zuständigen Ortsvorsteher melden.
Die Abholung erfolgt voraussichtlich zwischen 28. April und 2. Mai 2025.
- Herbst:
Die Termine werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Die jeweiligen Abfuhrtermine werden weiters rechtzeitig allen Haushalten der Gemeinde mit einer Postwurfsendung bekannt gegeben.