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Gemeindenachrichten 4/2024Mehr...
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ hat aufgrund der geänderten Rechtslage in der NÖ Bauordnung 2014 in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 und am 10. Dezember 2024 eine Richtlinie über die Förderungsgewährung anlässlich der Vorschreibung von Ergänzungsabgaben gemäß § 39 Abs. 3 NÖ Bauordnung 2014 beschlossen, um zumindest eine „Abfederung“ dieser zusätzlichen finanziellen Belastung ermöglichen zu können. Die Richtlinien sind am 1. Jänner 2020 in Kraft getreten und gelten vorläufig bis 31. Dezember 2025.
Zur Inanspruchnahme der Förderung ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich.