Förderung bei Ergänzungsabgaben gemäß § 39 Abs. 3 der NÖ BO 2014

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zwettl- hat in seiner Sitzung am 4. November 2025 eine Änderung der Richtlinie über die Förderungsgewährung anlässlich der Vorschreibung von Ergänzungsabgaben gemäß § 39 Abs. 3 Bauordnung 2014 beschlossen. Es soll zumindest eine „Abfederung“ dieser zusätzlichen finanziellen Belastung ermöglichen können. Die Richtlinien sind am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten und gelten bis auf Widerruf.

Zur Inanspruchnahme der Förderung ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich.

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