Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung der Stadtgemeinde Zwettl- ist für die Gemeindefriedhöfe in Zwettl-Syrnau, Zwettl-Propstei, Jagenbach, Oberstrahlbach, Rieggers und Schloß Rosenau mit insgesamt 2035 Grabstellen zuständig.

Die Friedhöfe Friedersbach, Großglobnitz, Jahrings, Marbach am Walde und Stift Zwettl sind Pfarrfriedhöfe und werden vom jeweiligen Pfarramt verwaltet.

Ansuchen um Zuteilung einer Grabstelle und Anzeigen für die erstmalige Errichtung eines Monumentes sind im Stadtamt Zwettl einzubringen.

Das Benützungsrecht an einer Grabstelle wird für 10 Jahre vergeben und verlängert sich mit Entrichtung einer Erneuerungsgebühr jeweils um weitere 10 Jahre. Bei Grüften und Halbgrüften beträgt die Dauer des Benützungsrechtes bei erstmaliger Überlassung 30 Jahre mit gleicher Verlängerungsmöglichkeit wie bei Gräbern. Dauert zum Zeitpunkt der Beerdigung einer Leiche das Benützungsrecht nicht mehr 10 Jahre, so ist es auf volle 10 Jahre zu verlängern. Ca. 6 Monate vor Ablauf des Benützungsrechtes werden die Grabbenützungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung schriftlich verständigt.

Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz 2007

Friedhofsgebührenordnung

Kundmachung über Zuständigkeit bei Totenbeschau

Kontaktadresse des örtlichen Bestattungsunternehmens:
Bestattung Wittmann, 3910 Zwettl, Babenbergerstraße 6, Tel. 02822/52381.

Zuständig

Johannes Kramreiter
Kontaktdaten von Johannes Kramreiter
Standesbeamter
Johannes Kramreiter
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 130
Fax: +43 2822 503 180
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Raum 0.03

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