Alle Infos zur Gemeinderatswahl 2025

Veröffentlichungsdatum19.12.2024Lesedauer4 Minuten

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger, die am Stichtag (30. September 2024) mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Zwettl gemeldet waren, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am 26. Jänner 2025 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

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Wen können Sie wählen?  Kundmachung Wahlvorschläge herunterladen

FAQs: Wie wähle ich richtig?

Wie vergebe ich eine gültige Stimme?

Ein Stimmzettel ist gültig, wenn 

  • die Wahlpartei, die gewählt werden soll, eindeutig bezeichnet wird. Das kann nicht nur durch Ankreuzen einer Wahlpartei erfolgen, sondern auch durch sonst ein Zeichen, aus dem hervorgeht, dass der Wähler die in derselben Spalte angeführte Wahlpartei wählen wollte. Der Stimmzettel ist daher auch dann gültig, wenn der Wählerwille auf andere Weise, z.B. durch Anhaken oder Unterstreichen einer Wahlpartei oder durch Durchstreichen aller übrigen Wahlparteien eindeutig zu erkennen ist, 
  • wenigstens der Name eines Kandidaten einer Wahlpartei oder die Namen mehrerer Kandidaten aus ein und derselben Wahlpartei bezeichnet werden, 
  • neben einer oder mehrerer Parteibezeichnung(en) (Wahlparteien) auch den Namen eines oder mehrerer Kandidaten aus einer der bezeichneten oder einer anderen Wahlpartei enthält und alle bezeichneten Kandidaten derselben Wahlpartei zuzurechnen sind („Namensstimme schlägt Parteistimme“),
  • neben der Parteibezeichnung Worte, Bemerkungen oder Zeichen enthält, wenn sich dadurch nicht ein Ungültigkeitsgrund ergibt.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn

  • er ausschließlich zwei oder mehrere Wahlparteien bezeichnet, 
  • er ohne gültige Vorzugsstimme mehrere Namen aus verschiedenen Parteilisten bezeichnet,
  • der genannte Kandidat wegen Fehlens eines entsprechenden Unterscheidungsmerkmales mit einem Bewerber auf einer anderen Parteiliste verwechselt werden kann, 
  • er leer (nicht ausgefüllt) ist oder durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wurde, dass nicht mehr eindeutig hervorgeht, welche Wahlpartei oder welchen Bewerber der Wähler wählen wollte, 
  • er nur Worte, Bemerkungen oder Zeichen, ohne Nennung der Parteibezeichnung oder von Kandidaten enthält.

Wie vergebe ich Vorzugsstimmen?

Vorzugsstimmen werden durch ankreuzen, anhaken etc. der Kandidaten auf dem Stimmzettel oder indem der Name auf den Stimmzettel geschrieben wird vergeben. Es können nur Kandidaten derselben Wahlpartei bezeichnet werden.

Es können maximal nur fünf Vorzugsstimmen vergeben werden.

Werden mehr als fünf Vorzugsstimmen vergeben, so sind die Vorzugsstimmen ungültig. Ein solcher Stimmzettel gilt aber als Stimme für die Wahlpartei der Kandidaten, sofern die Kandidaten für dieselbe Partei kandidieren, auch wenn eine andere Wahlpartei bezeichnet ist.

Was muss ich bei der Briefwahl beachten?

Für die Briefwahl muss eine Wahlkarte beantragt werden (siehe Unterpunkt "Beantratung einer Wahlkarte" weiter unten).

Bei der Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist zu beachten:

  • Der ausgefüllte Stimmzettel muss in das Wahlkuvert gelegt werden.
  • Das Wahlkuvert muss in die Wahlkarte gelegt werden.
  • Es ist mit Unterschrift die eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass das Wahlrecht persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt wurde.
  • Die Wahlkarte ist zu verschließen.
  • Die Wahlkarte ist in das voradressierte Überkuvert zu legen.
  • Die Wahlkarte muss bis spätestens 6.30 Uhr am 26. Jänner 2025 bei der Gemeinde oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel einlangen.

Quelle: Land Niederösterreich

Amtliche Information für Wahlberechtigte

Die in der Stadtgemeinde Zwettl wohnhaften wahlberechtigten Bürger erhalten im Vorfeld der Wahl eine amtliche Wahlinformation. Diese enthält Ihre Wahlverständigungskarte mit Ihrem Wahllokal und der Wahlzeit, dem Code zur Online-Beantragung einer Wahlkarte sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Personen, die am Wahltag nicht am Wohnort anwesend sind, können eine Wahlkarte im Stadtamt Zwettl (Bürgerbüro) beantragen und damit ihr Wahlrecht auch an einem anderen Ort in der Gemeinde oder mittels Briefwahl ausüben.

Beantragung einer Wahlkarte

Wenn Sie in der Wählerevidenz der Stadtgemeinde Zwettl eingetragen sind, können Sie die Ausstellung einer Wahlkarte unter Angabe einer Begründung in folgender Weise beim Stadtamt Zwettl beantragen:

  • mündlich durch persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Lichtbildausweises
  • schriftlich (im Postweg, per Telefax oder per E-Mail) mit Übermittlung von Reisepass- oder Personalausweisnummer
  • online über www.meinewahlkarte.at – mit elektronischer Signatur oder Eintrag der Reisepass- oder Personalausweisnummer oder Scan eines amtlichen Lichtbildausweises

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Die Wahlkarte kann nur im Gemeindegebiet von Zwettl verwendet werden bzw. kann sie zur Briefwahl genutzt werden.

Wahlkarten-Antragsfristen:

  • schriftlich bis Mittwoch, 22. Jänner 2025
  • mündlich bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr im Bürgerbüro des Stadtamtes (Lichtbildausweis erforderlich!)

Rechtzeitiges Einlangen der Briefwahlkarte

Wenn Sie mittels Briefwahl wählen, muss diese spätestens am Wahltag bis 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde im Stadtamt Zwettl einlangen oder bis zum Wahlschluss im für Sie zuständigen Wahlsprengel abgegeben worden sein. Zur Legitimation ist zur Wahl ein Ausweis mitzubringen!

Kontakt für weitere Wahlinformationen: 

Stadtamt Zwettl, Bürgerbüro

Reinhard Anton

Tel.: 02822/503-0 

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