Heizkostenzuschuss des Landes NÖ

Veröffentlichungsdatum17.11.2025Lesedauer2 Minuten
Heizkosten sparen

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00 für die Heizperiode 2025/2026 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2026 (einlangend) beantragt werden. 

Als Ansprechpartner für die Antragstellung stehen Ihnen im Stadtamt Zwettl die Mitarbeiter des Bürgerbüros, Tel.: 02822/503-0, zur Verfügung.

Der Heizkostenzuschuss soll Personen zugute kommen, die einen eigenen Haushalt führen bzw. einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten. Als Einkommensgrenzen (brutto) gelten die aktuellen Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG:

Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenzen (Brutto) für 2025

Alleinstehend€ 1.273,99
Alleinerziehend, 1 Kind€ 1.470,56
Alleinerziehend, 2 Kinder€ 1.667,13
Alleinerziehend, 3 Kinder *€ 1.863,70
Ehepaar, Lebensgefährten€ 2.009,85
Paar, 1 Kind€ 2.206,42
Paar, 2 Kinder€ 2.402,99
Paar, 3 Kinder *€ 2.599,56
3. erwachsene Person €    735,86

 * Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 196,57 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenzen bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
oder von Kinderbetreuungsgeld (Brutto) für 2025

Alleinstehend€ 1.486,32
Alleinerziehend, 1 Kind€ 1.715,66
Alleinerziehend, 2 Kinder€ 1.945,00
Alleinerziehend, 3 Kinder *€ 2.174,34
Ehepaar, Lebensgefährten€ 2.344,83
Paar, 1 Kind€ 2.574,17
Paar, 2 Kinder€ 2.803,51
Paar, 3 Kinder *€ 3.032,85      
3. erwachsene Person €    858,51

* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 229,34 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Zur Antragstellung beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes unbedingt mitzubringen sind geeignete Nachweise des Einkommens (Pensionsbescheid oder –abschnitt, Mitteilung über Leistungsanspruch des AMS für Arbeitslose oder Notstandhilfeempfänger, bei Kinderbetreuungsgeld Mitteilung des Sozialversicherungsträgers etc.) sowie die Bankverbindung inkl. IBAN-Nummer und E-Card.

Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der Landesregierung. Ausführliche Informationen zum Heizkostenzuschuss 2025/2026 sind auf der Homepage des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung (www.noe.gv.at) erhältlich.

Das Antragsformular ist auch im Stadtamt Zwettl (Bürgerbüro) erhältlich. 

Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025_2026.pdf herunterladen (0.02 MB)