Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00 für die Heizperiode 2024/2025 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2025 beantragt werden. Wegen einer Umstellung des Buchhaltungssystems kann die Auszahlung der Förderung länger dauern als bisher.
Als Ansprechpartner für die Antragstellung stehen Ihnen im Stadtamt Zwettl die Mitarbeiter des Bürgerbüros, Tel.: 02822/503-0, zur Verfügung.
Der Heizkostenzuschuss soll Personen zugute kommen, die einen eigenen Haushalt führen bzw. einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten. Als Einkommensgrenzen (brutto) gelten die aktuellen Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG:
Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenzen (Brutto) für 2025
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Alleinstehend | € 1.273,99 |
Alleinerziehend, 1 Kind | € 1.470,56 |
Alleinerziehend, 2 Kinder | € 1.667,13 |
Alleinerziehend, 3 Kinder * | € 1.863,70 |
Ehepaar, Lebensgefährten | € 2.009,85 |
Paar, 1 Kind | € 2.206,42 |
Paar, 2 Kinder | € 2.402,99 |
Paar, 3 Kinder * | € 2.599,56 |
3. erwachsene Person | € 735,86 |
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 196,57 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenzen bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld (Brutto) für 2025
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Alleinstehend | € 1.486,32 |
Alleinerziehend, 1 Kind | € 1.715,66 |
Alleinerziehend, 2 Kinder | € 1.945,00 |
Alleinerziehend, 3 Kinder * | € 2.174,34 |
Ehepaar, Lebensgefährten | € 2.344,83 |
Paar, 1 Kind | € 2.574,17 |
Paar, 2 Kinder | € 2.803,51 |
Paar, 3 Kinder * | € 3.032,85
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3. erwachsene Person | € 858,51 |
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 229,34 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Zur Antragstellung beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes unbedingt mitzubringen sind geeignete Nachweise des Einkommens (Pensionsbescheid oder –abschnitt, Mitteilung über Leistungsanspruch des AMS für Arbeitslose oder Notstandhilfeempfänger, bei Kinderbetreuungsgeld Mitteilung des Sozialversicherungsträgers etc.) sowie die Bankverbindung inkl. IBAN-Nummer und E-Card.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Ausführliche Informationen zum Heizkostenzuschuss 2024/2025 sind auf der Homepage des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung (www.noe.gv.at) erhältlich.
Das Antragsformular ist auch im Stadtamt Zwettl (Bürgerbüro) erhältlich.
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025.pdf herunterladen (0.34 MB)