Nach mehrjährigen Verhandlungen und breiter Einbindung wurde die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit am 1. September 2025 aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen wurden. Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes ist es, die Transparenz der Verwaltung zu stärken und Bürgerinnen und Bürgern einen leichteren Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Dabei werden einerseits proaktiv Dokumente veröffentlicht (zu finden unter data.gv.at), andererseits Ansuchen auf Informationen individuell bearbeitet und beantwortet.