Soziale Notlagen

Unterstützungsleistungen 

Sozialhilfe nach dem Sozialhilfe Ausführungsgesetz 

Für Personen, die ihren Lebensunterhalt beziehungsweise den ihrer Angehörigen nicht selbst ausreichend sichern können. Zuständig ist in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde. 

https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe.html 

Hilfe in besonderen Lebenslagen 

Für außergewöhnliche persönliche, familiäre, wirtschaftliche oder soziale Notlagen. Möglich sind unverzinsliche Darlehen oder nicht rückzahlbare Beihilfen, etwa zur Überbrückung besonderer Notstände. Den Antrag erhält man bei Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft 

https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe_Hilfe_in_besonderen_Lebenslagen.html 

Heizkostenzuschuss

Den Heizkostenzuschuss können Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten. 

https://www.noel.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html 

Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe  

Um die monatlichen Kosten fürs Wohnen abzufedern, wurde in Niederösterreich der Wohnzuschuss bzw. die Wohnbeihilfe zusätzlich zur bestehenden Landesförderung entwickelt. Die Unterstützung ist variabel und richtet sich unter anderem nach dem Einkommen und der Belastung durch Rückzhalungsverpflichtungen Der Wohnzuschuss bzw. die Wohnbeihilfe hilft gerade in finanziell stark belasteten Zeiten. 

https://www.noe.gv.at/noe/wohnen-leben/foerd_wohnzuschuss_wohnbeihilfe.html 

Schuldnerberatung

https://www.sbnoe.at 

Caritas Sozialmarkt Zwettl

Unterstützt Menschen mit geringem Einkommen beim täglichen Lebensmittelbedarf 

https://www.caritas-stpoelten.at/hilfe-angebote/shops-dienstleistungen/sozialmaerkte/soma-zwettl/