Kindergarteneinschreibung 2026/27

Veröffentlichungsdatum01.12.2025Lesedauer2 Minuten
Bewerbung Kindergarten

Die Einschreibung für das Kindergartenjahr 2026/27 findet am 12. und 13. Jänner 2026 jeweils von 13.00 bis 15.00 Uhr in den Landeskindergärten statt. Bitte nehmen Sie zu den angeführten Terminen telefonischen Kontakt mit der Kindergartenleitung auf, um Ihr Kind für das Kindergartenjahr 2026/27 anzumelden.

Unsere Kindergärten:

  • Kindergarten Friedersbach, 3533 Friedersbach 86, 02822/76407
  • Kindergarten Großglobnitz, 3910 Großglobnitz 50, 02823/320
  • Kindergarten Jagenbach, 3923 Jagenbach 88, 02829/8231 
  • Kindergarten Marbach am Walde, 3911 Marbach am Walde 95, 02828/7302
  • Kindergarten Oberstrahlbach, 3910 Oberstrahlbach 51, 02822/54926
  • Kindergarten Rieggers, 3931 Rieggers 70, 02829/7444
  • Kindergarten Stift Zwettl, 3910 Stift Zwettl, Waldrandsiedlung 136, 02822/52910
  • Kindergarten Zwettl-Hammerweg, 3910 Zwettl, Hammerweg 3, 02822/52746-3
  • Kindergarten Zwettl-Hauensteinerstraße (wird auch im kommenden Jahr als Kleinkindgruppe für Kinder mit einem Alter von 2 bis 3 Jahre und 11 Monate geführt): 02822/21338
  • Kindergarten Zwettl-Nordweg, 3910 Zwettl, Nordweg 45, 02822/54020

QR-Code Datenblatt Kindergarteneinschrebung

Im Zuge der Einschreibung sind das Datenblatt und weitere Formulare auszufüllen und im Kindergarten abzugeben – bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte die Kindergartenleitung. 

Das Anmeldeformular erhalten Sie als Download hier: Datenblatt Kindergarteneinschreibung oder vom Kindergartenpersonal.

Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 18 Kindergartengesetz 2006:

  • Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines Erziehungsberechtigten in der Gemeinde Zwettl-, wobei die Aufnahme in der Regel im sprengelmäßig zuständigen Kindergarten erfolgt
  • Vollendung des 2. Lebensjahres (Kinder mit Geburtsdatum vor dem 30. Juni 2025)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

Für die Aufnahme Ihres Kindes ist nicht das Anmeldedatum, sondern das Alter des Kindes ausschlaggebend. Wir bitten Sie um Verständnis, dass den älteren Kindern bei der Aufnahme in den Kindergarten Vorrang eingeräumt wird (Reihung nach Geburtsdatum). Sind im sprengelmäßig zuständigen Kindergarten alle Plätze zugeteilt, ist je nach den zur Verfügung stehenden Plätzen eine Aufnahme auch in einem anderen Kindergarten der Stadtgemeinde Zwettl- möglich. Die Aufnahme Ihres Kindes durch die Stadtgemeinde Zwettl- als Kindergartenerhalterin erfolgt mittels einer schriftlichen Verständigung an die von Ihnen angegebene Wohnadresse.