Kurzparkzone

In weiten Teilen der Innenstadt und auf einzelnen Parkplätzen außerhalb des Zentrums von Zwettl- besteht eine gebührenfreie Kurzparkzone nach § 25 StVO 1960.

Die Kurzparkzonenregelung gilt werktags, Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr und an Samstagen von 08:00 – 12:00 Uhr.
Die erlaubte Parkdauer beträgt 90 Minuten, wobei die Ankunftszeit mittels Parkuhr angezeigt werden muss.

Die Überwachung erfolgt durch den Österreichischen Wachdienst (ÖWD).

Zuständig

Ing. Michael Tüchler
Kontaktdaten von Ing. Michael Tüchler
Ing. Michael Tüchler
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 153
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Raum 1.05