
Eigentümer Dr. Reinhold Frasl, Bürgermeister LAbg. ÖkR Franz Mold und Vizebürgermeister Alexander Leutgeb, MA, präsentierten den Status Quo betreffend „Hahn-Areal“ in Zwettl.
© Stadtgemeinde Zwettl-NÖ
Vorgeschichte und Ausgangslage
Das sogenannte „Hahn-Areal“ in der Zwettler Innenstadt liegt seit vielen Jahren brach und war wiederholt Gegenstand intensiver Diskussionen. Eigentümer Dr. Reinhold Frasl plante ursprünglich das Projekt „Kampcenter Zwettl“, entschied sich jedoch, dieses nicht weiter umzusetzen.
In den Jahren 2024 und 2025 fanden Verhandlungen mit der Zwettler Immobilien und Projekt GmbH statt, einer Gesellschaft der Stadtgemeinde Zwettl, der Raiffeisenbank Region Waldviertel-Mitte und der Waldviertler Sparkasse Bank AG. Ziel der Gesellschaft war es, die Liegenschaft zu erwerben und einer neuen Nutzung zuzuführen.
Bürgermeister LAbg. ÖkR Franz Mold hatte den Gemeinderat frühzeitig eingebunden, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Zu einem Abschluss kam es jedoch nicht – Kaufpreisvorstellungen und rechtliche Detailfragen blieben unvereinbar. Am 17. Juli 2025 beschloss die Immobiliengesellschaft daher, die Gespräche ergebnislos zu beenden.
Transparenz als Grundprinzip
Das „Hahn-Areal“. Der Name stammt von der ehemaligen Gärtnerei Hahn, die vor vielen Jahren dort stand. Trotz des gescheiterten Verkaufs gibt es nun eine neue Entwicklung: Die Stadtgemeinde Zwettl und Dr. Reinhold Frasl haben sich auf eine gemeinsame Gesprächsbasis verständigt. Mehrere konstruktive Treffen haben bereits stattgefunden.
Dr. Frasl erklärt seine Entscheidung, das Grundstück nun doch selbst weiterzuentwickeln, damit, dass einerseits neue Ideen für ein tragfähiges Konzept entstanden seien, andererseits aber auch, „weil wir glauben, dass der Standort für ein attraktives Leuchtturmprojekt in der Zwettler Innenstadt perfekt prädestiniert ist.“
Den Gemeindeverantwortlichen ist bewusst, dass das Hahn-Areal ein sensibles Thema für die Bevölkerung ist. Deshalb soll die künftige Entwicklung mit größtmöglicher Offenheit kommuniziert werden. Ziel ist es, die Bürger über den aktuellen Stand zu informieren und Vertrauen zu schaffen.
Neues Konzept soll erarbeitet werden
Ein erstes mögliches Konzept sieht ein multifunktionales Nahversorgungszentrum sowie einen viergruppigen Kindergarten mit zusätzlicher eingruppiger Tagesbetreuungseinrichtung vor. Bürgermeister Mold betont, dass die Planungen ganz am Anfang stehen: „Die neue Projektierung steht erst am Beginn. Es kann noch nicht gesagt werden, ob und in welcher Form ein solches Nahversorgungszentrum mit Kindergarten überhaupt gebaut werden kann.“
Dr. Frasl unterstreicht, dass das neue Konzept mit dem einst geplanten „Kampcenter Zwettl“ nicht vergleichbar sei: „Wir reden hier von völlig unterschiedlichen Nutzungen – Handel, Kindergarten, betreutes Wohnen, Gastronomie und Dienstleistungen.“ Die Gesamtfläche für das neue Projekt sei mit rund 9.000 Quadratmetern dimensioniert.
Zu konkreten Betrieben im Handelsbereich äußert sich Frasl zurückhaltend; es würden aktuell Gespräche geführt. Allerdings gebe es bereits „verbindliche Zusagen großer, bekannter Handelsketten für das neue Konzept“, so Frasl. Als einer der nächsten Schritte solle zudem der Bewuchs auf dem Areal entfernt und die Bestandsreste der ehemaligen Gärtnerei Hahn abgebrochen werden.
Zeitplan für die Umsetzung
Eine grobe Darstellung aus der Vogelperspektive des ca. 10.000 Quadratmeter großen Areals.„Wir haben die Brückenplanung wieder aufgenommen und bemühen uns, möglichst rasch die entsprechenden Bewilligungen zu bekommen“, so Frasl. Man befinde sich aktuell in der Entwurfsplanung für das Nahversorgungszentrum; im kommenden Jahr soll die Einreichplanung erfolgen. Eine Eröffnung hält er frühestens 2029/2030 für realistisch.
Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen
Damit ein neues Projekt ausgearbeitet und umgesetzt werden kann, sind mehrere Verfahrensschritte erforderlich, die auf Ersuchen von Dr. Frasl von der Stadtgemeinde Zwettl in Angriff genommen werden. Dazu zählen die Einleitung eines Umwidmungsverfahrens und die Erstellung eines Bebauungsplans zur Änderung des Flächenwidmungsplanes. Zusätzlich muss ein neuer Baulandsicherungsvertrag ausgearbeitet werden.