Poolbefüllung: Was wichtig ist

Veröffentlichungsdatum27.05.2026Lesedauer1 Minute
Eine Gruppe von Menschen, die neben einem Pool stehen

Mit steigenden Temperaturen beginnt wieder die Poolsaison. Die Stadtgemeinde Zwettl weist darauf hin, dass das Befüllen von privaten Swimmingpools grundsätzlich zulässig ist. Um jedoch die sichere Trinkwasserversorgung für alle Haushalte gewährleisten zu können, ist eine vorherige Abstimmung mit der Gemeinde erforderlich.

Für die Befüllung eines Swimmingpools werden durchschnittlich rund 30 bis 40 Kubikmeter Trinkwasser benötigt – das entspricht in etwa dem täglichen Wasserbedarf von rund 200 Personen. Besonders im Frühjahr, wenn viele Pools gleichzeitig befüllt werden, kann dies die Kapazitäten der öffentlichen Wasserversorgung stark belasten.

Kurze Anmeldung

„Das Befüllen von Pools ist selbstverständlich erlaubt. Wichtig ist uns aber, dass dies koordiniert erfolgt, damit es zu keinen Versorgungsengpässen kommt“, betonen Bürgermeister LAbg. ÖkR Franz Mold und Stadtrat Wolfgang Huber. „Mit einer kurzen Anmeldung helfen alle Bürgerinnen und Bürger mit, die Trinkwasserversorgung für die gesamte Gemeinde stabil zu halten.“

Daher müssen Pool- und Biotopbefüllungen aus der öffentlichen Wasserleitung vorab mit den Wassermeistern Josef Preiss und Christian Zeugswetter zeitlich abgestimmt werden. Die Anmeldung erfolgt rechtzeitig telefonisch unter 02822/503-172. Dabei werden geeignete Befüllungszeiten vereinbart, um Belastungsspitzen im Leitungsnetz zu vermeiden. 

„Unser Trinkwasser ist eines der wichtigsten Güter der Gemeinde. Durch eine einfache Terminabstimmung können wir gemeinsam sicherstellen, dass ausreichend Wasser für alle verfügbar bleibt“, so Mold und Huber.

Illegale Wasserentnahme ist strafbar

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass private Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Hydrantennetz ohne Genehmigung der Gemeinde nicht erlaubt sind. Illegale Wasserentnahmen sind strafbar und können durch plötzliche Druckverluste erhebliche Schäden im Leitungssystem verursachen. Zudem besteht bei unsachgemäßer Nutzung die Gefahr einer Verunreinigung des gesamten Trinkwassernetzes.