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Um die Versorgung der Bevölkerung mit dem notwendigen Trinkwasser nicht zu gefährden, sollte man sich vor dem Befüllen des Pools bei der Gemeinde anmelden. Wird ein Swimming-Pool aus der öffentlichen Wasserleitung gefüllt, werden dafür rd. 30 – 40 m³ Trinkwasser benötigt. Das entspricht dem täglichen Wasserbedarf von rund 200 Personen. Gerade im Frühjahr, wenn viele Pools gleichzeitig befüllt werden, können die Kapazitäten der öffentlichen Wasserversorgung an ihre Grenzen stoßen.
Das Befüllen von Pools und Biotopen aus der öffentlichen Wasserleitung muss vorab mit unseren Wassermeistern Josef Preiss und Christian Zeugswetter zeitlich koordiniert werden. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt unter 02822/503-172 auf.
Hier erhalten Sie die Information, ob und zu welchem Zeitpunkt die Pool-Befüllung uneingeschränkt möglich ist.
Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass private Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Hydrantennetz ohne Genehmigung der Gemeinde nicht durchgeführt werden dürfen. Illegale Trinkwasserentnahme ist nicht nur strafbar, sie führt bei unsachgemäßer Handhabung auch zu erheblichen Problemen im Leitungssystem (plötzlicher Druckverlust) und kann die Verkeimung des Trinkwassers im gesamten Leitungsnetz zur Folge haben!
Diese Maßnahme ist notwendig um Engpässe in der öffentlichen Wasserversorgung zu vermeiden.