Rundfunkgebührenbefreiung – Grundgebührenbefreiung für Telefon
Anträge sind beim Stadtamt erhältlich und müssen direkt an die ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien gerichtet werden.
Weiters sind Einkommensnachweise wie Lohnzettel, Pensionsbescheid, Einheitswertbescheid, Bescheid über Arbeitslosenunterstützung etc. an die ORF-Beitrags Service GmbH vorzulegen. Von der Gemeinde benötigen Sie dazu nur einen Meldenachweis (Haushaltsbestätigung).
Info: www.orf.beitrag.at