Thema des Monats Februar 2022

Veröffentlichungsdatum01.02.2022Lesedauer2 Minuten

Vor 150 Jahren:

Wegen Rauchens auf dem Zwettler Jahrmarkt verhaftet

handgeschriebenes ProtokollProtokoll der Gendarmen, StAZ, Kart.73A, Reg.Nr. 86 Noch bis zum Ersten Weltkrieg waren die Zwettler Jahr- und Wochenmärkte Anziehungspunkte für Personen aus dem gesamten Waldviertel. Die Wochenmärkte – jeweils an Montagen – waren weithin unter dem Begriff „Zwettler Montag“ bekannt und die Jahrmärkte, auf denen wesentlich mehr und vielfältiger Produkte angeboten wurden, lockten zahlreiche Besucher an. Auf den Straßen und Plätzen in der Stadt errichteten die Schausteller Holzbuden, in denen sie ihre Waren feilboten. Holzlatten und Bretter für diese Verkaufsstände konnte man gegen Gebühr bei der Gemeinde entlehnen. Da auch immer wieder Vieh aufgetrieben wurde, streute man Stroh auf die Marktplätze. All das erhöhte selbstverständlich die Brandgefahr in der Stadt beträchtlich und es darf daher nicht wundern, dass damals das Tabakrauchen auf den Marktplätzen streng verboten war, und dieses Verbot wurde von der städtischen Polizei auch streng überwacht und jede Übertretung angezeigt.

Am Dienstag, dem 13. Februar 1872 war Jahrmarkt in Zwettl. Die Gendarmen Franz Wehofer und Josef Dittl vom Gendarmerieposten Nr. 49 in Zwettl versahen ihren Dienst und stellten um 11 Uhr am Vormittag den 45-jährigen Bauern Josef Böhm, als dieser auf dem Marktplatz eine Pfeife rauchte. Sie arretierten ihn und brachten ihn auf den Posten, wo man ihn mit seiner Verfehlung konfrontierte und verhörte. Böhm gab an, in Siebenlinden Nr. 7 zu wohnen und noch nie auf einem Jahrmarkt in Zwettl gewesen zu sein, daher von dem Rauchverbot nicht gewusst zu haben. Als ihn die Gendarmen stellten, hätte er gerade bei einem Verkaufsstand zwei Laden in den Händen gehalten und daher die Pfeife nicht aus dem Mund nehmen und einstecken können. Er sei bisher unbescholten und noch nie gerichtlich beanstandet worden. Die Gendarmen gaben allerdings zu Protokoll, dass sie Böhm bereits vorher einmal ermahnt und auf das Rauchverbot hingewiesen hätten.

Wegen seiner bisherigen Unbescholtenheit fiel die Strafe recht milde aus. Josef Böhm musste 30 Kreuzer[1] bezahlen. Das Geld kam in die Armenkasse der Stadt.


Quelle: Stadtarchiv Zwettl, Karton 73 A, Reg.Nr. 86.

[1] 30 Kreuzer vom Februar 1872 entsprachen etwa € 3,5 in unserer Zeit.