Thema des Monats Jänner 2019

Veröffentlichungsdatum01.01.2019Lesedauer2 Minuten
Protokoll StAZ, Karton 70, Reg.Nr. 652

Vor 150 Jahren: Geldstrafe wegen Schnalzens mit der Peitsche

In der Nacht vom 23. auf den 24. November 1868 fuhr der Zwettler Ludwig Feßl mit seinem Knecht Johann Angerbauer auf seinem Pferdewagen durch Rehberg bei Krems (in beiliegendem Dokument als Rechberg bei Krems genannt). In der Nähe der dortigen Mühle schnalzte Angerbauer, der am Kutschbock saß und die Pferde lenkte, mit der Peitsche. Da sprangen, wie Feßl später in Zwettl zu Protokoll gab, mehrere Müllerburschen herzu und hielten das Fuhrwerk gewaltsam an. Ein sichtlich betrunkener Mann kam zum Wagen, gab sich als Polizeidiener zu erkennen und erklärte dem Ludwig Feßl, dass das Schnalzen mit der Peitsche in Rehberg verboten sei und er daher 2 Gulden Strafe zahlen müsse. Feßl erwiderte, dass nicht er geschnalzt habe sondern der Knecht und zeigte seine Peitsche, die über keine Schnur verfügte, mit der er also gar nicht schnalzen konnte. Auch sei es überhaupt nicht seine Art, mit der Peitsche zu schnalzen, sagte Feßl. Er weigerte sich die Strafe zu bezahlen und fuhr weiter.
Die Sache hatte aber ein Nachspiel. Der Bürgermeister der Gemeinde Rehberg schrieb am 15. Dezember 1868 an die Zwettler Stadtverwaltung und forderte diese auf, dem Ludwig Feßl 4 Gulden Strafgeld abzuverlangen und den Betrag nach Rehberg zu senden, da sowohl Feßl als auch der Knecht das Schnalzverbot, das in Rehberg bestand, übertreten hätten. In Zwettl verhörte man den Ludwig Feßl und legte am 1. Jänner 1869 darüber ein Protokoll an. Tatsächlich bestand damals für verbautes Gebiet ein allgemeines Peitschen-Schnalz-Verbot. Die Gemeinde Rehberg hatte darüber hinaus für ihre gesamte Region ein solches Verbot erlassen. Feßl verteidigte sich, dass er sich mit seinem Fuhrwerk auf der freien Landstraße befunden und von dem in Rehberg gültigen Gebot nichts gewusst habe. Wegen der bei seiner Fahrt herrschenden Dunkelheit hätte er eine entsprechende Ankündigung auch nicht lesen können. Er weigerte sich zu zahlen, und die Gemeinde Zwettl teilte das den Verantwortlichen in Rehberg mit.
Wie dieser Streitfall letztlich ausging, ist aus den vorhandenen Unterlagen nicht ersichtlich.

Quelle:
Stadtarchiv Zwettl, Karton 70, Reg.Nr. 652