
Deckblatt der Statuten des Vereins „Zwettler Waisenrat“
Verein „Zwettler Waisenrat“
Am 19. Juni 1905 wurde ein neuer, humanitärer Verein in Zwettl gegründet, der Zwettler Waisenrat, der laut seiner Satzungen das „Wohl der Waisen und der von ihren Eltern vernachlässigten Kinder“ zu fördern beabsichtigte. Dies wollte man durch mehrere Maßnahmen erreichen wie etwa das Ausforschen von zur Vormundschaft tauglichen Personen, die sorgfältige Überwachung der Pflegebefohlenen oder die Gewährung unentgeltlichen Rechtsbeistandes bei der Durchführung von Unterhaltsansprüchen. Der Verein sollte das Bindeglied zwischen den Schutzbefohlenen und dem Vormundschaftsgericht sein, „damit dieses in die Lage komme, rechtzeitig einzugreifen wo Hilfe nottut“ und insbesondere Verwahrlosung abwenden könne. Finanziert wurde die Tätigkeit des Vereins in erster Linie über die Mitgliedsbeiträge und die Beiträge der zum Unterhalt der Kinder verpflichteten Personen. Auch die Landgemeinden beteiligten sich. Mit dieser breiten Unterstützung konnte der Waisenrat auf eine „feste Grundlage gestellt“ werden, wie in einem Schreiben an die Stadtgemeinde Zwettl vom November 1905 festgehalten wurde.
Der Waisenrat teilte sich in Ortsgruppen, sogenannte Gemeindewaisenräte. Diese umfassten die Sprengel der bestehenden Pfarr- oder Ortsgemeinden. Die Bürgermeister der Ortsgemeinden, die Pfarrer und Seelsorger, sowie die Ärzte und Schulleiter der einzelnen Sprengel hatten Sitz und Stimme im Gemeindewaisenrat. Wenigstens einmal jährlich sollten die Waisenräte aus den einzelnen Ortsgruppen zu einer Sitzung in Zwettl treffen, bei der außer den laufenden Angelegenheiten auch allgemeine Fragen der Waisenpflege erörtert werden konnten.