Vor 300 Jahren: Zulage für den Mesner
Am 3. März 1719 ersuchte der Schuhmacher und Mesner Adam Sünel den Rat der Stadt Zwettl, dieser möge ihm einen jährlichen finanziellen Zuschuss gewähren, wie er auch dem bisherige Mesner Michl Wappler zugestanden worden war.
Der Stadtrat antwortete: Wenn der Bittsteller weiterhin in der Kirche und bei den samstägigen Gebeten, besonders aber beim Wetterläuten fleißig sein würde, wolle man ihm wie dem vorherigen Mesner jährlich 5 Gulden bezahlen, aber nur freiwillig und ohne dass daraus eine Verpflichtung erwachsen könne, vor allem auch deshalb, damit Sünel seine ausständigen Abgaben und alten Schulden bezahle.
Das Wetterläuten, das auch heute noch in manchen alpinen Regionen üblich ist, war früher auch bei uns gang und gäbe. Immer, wenn ein Gewitter aufzog, läutete man die Kirchenglocken. Diese waren ja einst, als man sie in die Glockenstube aufzog, geweiht worden. Sie sollten nun mit ihrem Klang das Unwetter vertreiben und die Menschen und ihr Hab und Gut vor Schaden beschützen.

| Der Text in Transkription: |
Anbringen
Andream Sünels bürgerl.
schuechmacher und d zeith möß-
ner alhier.
Pr. grogl. verwilligung
eines wenig jährl. beytrags,
wie dem vorigen Mössner Michl
Wapplers betr.
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Bescheidt
Ein ehrsamber statt rath will dem
suppl. wann er seinen fleiß in der
kürchen und sambstägigen gebettes
wie auch absonndterlich im wetter-
leüthen also continuiren würdt jedoch
nur auf wohlgefallen unnd zu keiner
consequenz jährlich 5 f. gleich wie dem vorig
mössner unnd damit er seine gaab
und alten ausständt bezallen kann, hiemit verw.
haben.
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Quelle:
Stadtarchiv Zwettl, Ratsprotokolle, Sign. 02-013, fol. 161v