Umweltförderungen

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zwettl- hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 die neuen Förderungsrichtlinien für die Umweltförderungen beschlossen, die Richtlinien gelten bis 30.06.2025. Zur Inanspruchnahme einer Förderung ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich.

Was wird gefördert? Wie wird gefördert?

Biomasse-Heizungsanlagen
(Pellets-, Hackschnitzel-, Saugzuganlagen)

Richtlinien

Ansuchen   


Elektrolastenfahrräder

Richtlinien   

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Regenwasserbehälter

Richtlinien

Ansuchen


Stromspeicher

Richtlinien

Ansuchen


Wärmepumpe

Richtlinien   

Ansuchen  


Wärmetechnische Gesamtsanierung und wärmetechnische Sanierung einzelner Bauteile

Richtlinien   

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Zuständig

Zuständigkeiten