Objekt des Monats Mai 2016

Veröffentlichungsdatum01.05.2016Lesedauer2 Minuten

Vor 400 Jahren: Sitzung des Rates der Stadt Zwettl

Ratsprotokoll vom 11. Mai anno 1616 (Stadtarchiv Zwettl, Ratsprotokoll 8, Sign. 2-6, fol. 120r) In dieser Sitzung, die im Rathaus auf dem Hauptplatz stattfand, beschloss der Rat der Stadt Zwettl unter anderem, die Kegelbahn, die sich vor der Stadt beim Unteren Tor befand, nicht mehr vom Gerichtsdiener betreiben zu lassen, sondern sie der Schützengesellschaft zu überlassen, die dort ihre Schießbahn samt Schützenhaus (Schießhütte) besaß. Im Text heißt es dazu:

Den 11. may anno 616
auf dem rathauß,
Ein ersamer rath hat ainhöllig dem diner durch das ganze jar dem diener die scheibstatt vor dem undternthor aberkhent, und den schüzen zugeaignet, solche zugebrauchen, zu der schißhitten anzulegen.

Sign.2-2,fol.120r

Preisschießen und Schützenfeste dienten nicht nur der militärischen Ertüchtigung der wehrhaften Bürger, sie hatten vor allem hohen Unterhaltungswert. Außerdem befanden sich nahe der Schießstatt – nicht nur in Zwettl - meist noch andere Einrichtungen, die dem Zeitvertreib dienten, wie zum Beispiel eben Kegelbahnen. Hier konnte man aber auch dem Glücksspiel frönen und in unmittelbarer Nachbarschaft bestand in Zwettl eine Schenke. Glücksspiel und Kegelbahn betrieb – mit Billigung der Stadtregierung – in Zwettl der Gerichtsdiener, der daraus einen kleinen Zuverdienst erzielte. Die Gerichtsdiener gehörten zu den Randgruppen der frühneuzeitlichen Gesellschaft, sie hatten einen sozial niedrigen Rang und wurden meist schlecht entlohnt.
Das Glücksspiel war der staatlichen, ganz besonders aber der kirchlichen Obrigkeit ein Dorn im Auge, und im April 1590 forderte Propst Georg Ursylvanus dessen Abstellung. Der Rat der Stadt versprach daraufhin dem Gerichtsdiener eine finanzielle Zubuße von 20 Kreuzern pro Woche, wenn er für die Abstellung des Glücksspiels sorge, was dieser auch versprach. Der Schützengesellschaft aber hatte offenbar begehrliche Blicke auf die Kegelbahn geworfen, und so entspannte sich ein jahrelanger Konflikt mit dem Gerichtsdiener, den der Rat der Stadt am 11. Mai 1616 zu Gunsten der Schützen entschied. Diese durften nun die Einnahmen aus der Kegelstatt für sich beanspruchen. 1653 legte allerdings eine kaiserliche Instruktion fest, dass die Einnahmen von der köglstatt bey der schießhüttn in Zukunft der Gemeinde zu Gute kommen sollten.

Dazu siehe auch: Friedel Rainer Moll, Schützengilde, Bürgerkorps und Blasmusik. Verteidigungsbemühungen und „bürgerliche Kurzweil“ in Zwettl. Zwettler Zeitzeichen Nr. 7 (Zwettl 2002).