Thema des Monats Jänner 2021

Veröffentlichungsdatum04.01.2021Lesedauer2 Minuten

Vor 400 Jahren

Zwettler Stadtregierung wird neu bestellt

Band acht der Zwettler Ratsprotokolle aus den Jahren 1612 bis 1621 berichtet auf Seite 161r über die Neubestellung der Zwettler Stadtregierung im Jänner 1621. Der Stadtrichter, er war die erste Justiz- und Verwaltungsinstanz in der Stadt, wurde von der Bürgerschaft gewählt, ebenso wie der Stadtrat, der ihm zur Seite stand. Üblicherweise fanden die Richter- und Ratswahlen in Zwettl alljährlich am Stefanitag (26. Dezember) statt. Für 1620/21 finden sich im Ratsprotokoll keine Aufzeichnungen über eine derartige Wahl, was aber keineswegs heißen muss, dass diese nicht stattfand. Schließlich befinden wir uns 1621 in den ersten Jahren des Dreißigjährigen Krieges, und in dieser Zeit weist das Ratsprotokoll bedauerlicherweise einige Lücken auf.

Seit den späten 1570er Jahren musste vor dem Hintergrund der Gegenreformation der Stadtrichter nach der Wahl durch die Bürgerschaft von einem landesfürstlichen Wahlkommissär bestätigt werden. In unserem Fall (1621) war das Propst Valentin Springel (1615–1627) von Pernegg, der Administrator des Stiftes Geras.

Zum Stadtrichter ernannte der Propst 1621 im Auftrag von Kaiser Ferdinand II. Benedict Köppl. In den inneren Rat wurden zwölf Männer berufen, die großteils diese Funktion, ebenso wie Köppl als Stadtrichter, bereits vorher schon ausgeübt hatten. Dieser innere Rat war das wichtigste Entscheidungsgremium der Stadt, er beschäftigte sich neben den laufenden Ratsgeschäften auch mit der Rechtsprechung. Eine besondere Stellung hatte der Stadtkämmerer inne, war er doch für die Finanzen zuständig. Der äußere Rat bestand aus vier Mitgliedern, er war gewissermaßen ein bürgerliches Kontrollorgan für den inneren Rat.

Lange Zeit wurden jährlich vier Mitglieder des inneren Rates durch neugewählte Ratsherrn ersetzt. In der uns vorliegenden Ratssitzung beschloss man eine gravierende Änderung dieser Modalitäten. Nun sollten die Ratsmitglieder grundsätzlich ihre Funktion beibehalten, es sei denn einer hatte sich ungebührlich verhalten oder ein Ratsherr war gestorben. Man gab nämlich zu bedenken, dass ein ehrlicher Mann, der den Rat turnusmäßig verlassen musste, wenn er sich nichts zuschulden kommen hatte lassen, mit Spott, Schande und böser Nachrede rechnen musste, obwohl dafür keine Ursache bestand.

Stadtrichter und Ratsherrn waren durchwegs Bürger der Stadt, die hier ein Haus besaßen, einen bürgerlichen Beruf ausübten und ihr Amt weitgehend ohne Bezahlung ausübten. So war beispielsweise der Ratsherr Georg Frisch, der das Haus Neuer Markt 3 besaß, ein Tuchmacher und Mathes Strobl im Haus Hamerlingstraße 19 ein Kürschner, während Jacob Sechtlmayer im Haus Landstraße 51 das Bierbrauergewerbe ausübte. Das Mitglied des äußeren Rates Martin Kinder (Landstraße 33) wiederum war Schuhmacher.

Jänner 1621, Sign. 02-06, fol. 161r

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