Vor 70 Jahren: Einkaufsverbot für Rotarmisten
Im Dezember 1945 teilte Bezirkshauptmann Dr. Wolfgang Lackenbacher den Bürgermeistern des Bezirkes Zwettl mit, dass über Ersuchen des Stadtkommandanten der Roten Armee an allen Lebensmittelgeschäften und Kleingewerbebetrieben Plakate mit folgenden Texten angebracht werden sollten:
- Dieser Betrieb gibt Lebensmittel nur an Zivilpersonen gegen Einziehung des entsprechenden Abschnittes der Lebensmittelkarte ab.
- Dieser Betrieb ist ausschließlich für Zwecke des zivilen Bedarfes bestimmt. Der Verkauf im Geschäft erfolgt nur gegen Abgabe des ordnungsgemäß ausgestellten Bezugsscheines.
Der Bezirkshauptmann ersuchte den Bürgermeister von Zwettl, diese Plakate in der örtlichen Buchdruckerei Berger und Schwarz herstellen zu lassen. Der russische Text wurde in kyrillischer Schrift im Nachhinein mit dem amtseigenen Hektographen (Matrizendrucker) der Bezirkshauptmannschaft aufgedruckt.
Diese Kundmachungen im Format A4 konnten gegen Kostenersatz von 1 Schilling pro Stück von den Geschäftsleuten erworben werden. In der Stadt Zwettl kauften insgesamt 110 Kaufleute und Gewerbetreibende ein solches Plakat. Auch aus einigen anderen Gemeinden im Bezirk Zwettl sind Plakatbestellungen erhalten.
So bezogen folgende Gemeinden Plakate: |
Griesbach 3 |
Kirchbach 4 |
Martinsberg 45 |
Sallingberg 10 |
Großgerungs 20 |
Kirchberg/Wild 2 |
Neupölla 40 |
Schwarzenau 20 |
Groß Noenndorf 7 |
Kottes 20 |
Ottenschlag 45 |
Thaua 2 |
Jagenbach 11 |
Langschlag 15 |
Rappottenstein 7 |
Ullrichschlag 10 |
Quelle: Stadtarchiv Zwettl, Karton 123, Reg.Nr. 29/192-1945