
Zeitungsartikel über den Einbruch in der Zwettler Schatzkammer.
Einbruch in der Zwettler Schatzkammer
Am 4. September 1925 stieg eine wohlorganisierte Einbrecherbande in die Zwettler Schatzkammer ein. Diese befand sich im Obergeschoß des barocken Anbaus östlich der Kirche und hatte je zwei große Doppelfenster im Süden und Norden. Die Diebsbande stieg über eine sieben Meter lange Leiter durch das nördliche Fenster ein, das einige Zeit nach dem Einbruch vermauert wurde, wie Paul Buberl in der Kunsttopografie des Stiftes Zwettl schreibt.
Die Diebsbande, der Gerüster Josef Cerwenka, Franz Gumhalter und der Buchhalter Josef Blahatek, sicherte sich die Unterstützung vom damaligen Gärtner des Stiftes, der die örtlichen Gegebenheiten sehr genau kannte. Er wusste von der langen Leiter, die bei der nördlichen Mauer lag. Der Gärtner hielt Wache, während die anderen besagte Leiter emporkletterten. Gumhalter und Blahatek durchsägten das starke eiserne Fenstergitter und bogen es mit einem Brecheisen auf. Die dahinterliegende Fensterscheibe und die verschlossenen Fensterläden wurden von ihnen gewaltsam durchbrochen. Im Inneren der Schatzkammer brachen die Diebe verschlossene Kasten auf und stopften das Diebsgut in ihre mitgebrachten Rucksäcke. Was nicht hineinpasste, wurde kurzerhand zerbrochen.
Sie machten große Beute, die sie später in der Wiener Wohnung von Josef Cerwenka unter sich aufteilten und teilweise an den Wiener Juwelier Eduard Bandler verkauften. Bandler wusste, dass es sich um Diebesgut handelte. Jene Teile, die für ihn „bedenklich“ aussahen, schmolz er ein. Insgesamt kaufte er 5,5 Kilogramm Silber und 120 Gramm Gold aus der Zwettler Beute. Auch Edelsteine, Smaragde, Brillanten, Rubine und Saphire kaufte er, weil ihn Franz Gumhalter angeblich mit Drohungen dazu gezwungen hatte. Für die gesamte Zwettler Beute bezahlte Eduard Bandler laut Zeitungsbericht 36 Millionen Schilling.
Wie die Polizei auf die Spur der Diebe kam, wird in diesem Zeitungsartikel nicht erwähnt. Nach viertägiger Verhandlung wurden die Einbrecher zu 14 Monaten bis 4,5 Jahren schwerer Kerker verurteilt.