Ärztenotdienst

Hinweis

Vor Inanspruchnahme des kassenärztlichen Wochenend- und Feiertagsdienstes wird eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweils diensthabenden Arzt dringend empfohlen. Alternativ dazu können Sie sich in ganz Niederösterreich an Notruf NÖ (erreichbar unter der Rufnummer 141) wenden.

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärzte ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. Die Ärztekammer für Niederösterreich hat die Ärzte jedoch ausdrücklich ersucht, auf Basis der bisher gelebten Rahmenbedingungen diese Dienste weiterhin in ihrem jeweiligen Sprengel durchzuführen.

Eltern-Kind-Pass

Der Eltern-Kind-Pass soll einen sicheren Verlauf der Schwangerschaft bis zur Geburt und eine gesunde Entwicklung des Kindes gewährleisten. Dieses Programm garantiert eine ausgezeichnete Gesundheitsvorsorge für Schwangere und Kinder bis zum Schuleintritt. Alle Untersuchungsergebnisse werden im Eltern-Kind-Pass dokumentiert. Dies ist unter anderem auch ein erforderlicher Nachweis für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

Wann erhalte ich den Eltern-Kind-Pass?

Nachdem die Ärztin oder der Arzt eine Schwangerschaft festgestellt hat, erhält die schwangere Frau den Eltern-Kind-Pass.

Hinweis

Auch wenn Sie nicht versichert sind, haben Sie Anspruch auf den Eltern-Kind-Pass. Sie müssen sich jedoch vor der Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Krankenkasse, die für Ihren Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen. Mit diesem Beleg können Sie bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers die jeweiligen vorgesehenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos durchführen.

Welche Angaben enthält der Eltern-Kind-Pass?

Der Eltern-Kind-Pass ist ein wichtiges Untersuchungsdokument und enthält folgende Angaben:

Ausführliche Informationen, welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt stattfinden sollen, erhalten Sie unter Der Eltern-Kind-Pass auf einen Blick.

Wohin kann ich mich wenden?

Den Eltern-Kind-Pass erhalten Sie bei folgenden Ärztinnen und Ärzten und Einrichtungen:

  • Fachärztin und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Fachärztin und Facharzt für Allgemeinmedizin,
  • in den Fachambulatorien der Gebietskrankenkassen,
  • in den Ambulanzen von Krankenanstalten mit geburtshilflicher Abteilung und
  • in den Schwangerschafts- bzw. Familienberatungsstellen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen können bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Sozialversicherung kostenlos durchgeführt werden. In Österreich können nicht krankenversicherte Frauen bei ihrer zuständigen Krankenkasse einen Ersatzkrankenschein anfordern. Die Kosten für die Untersuchungen übernimmt zu zwei Drittel der Bund und zu einem Drittel der Krankenversicherungsträger. Für Frauen ohne Krankenversicherung trägt der Bund die Kosten zur Gänze.

Führt eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt die Untersuchungen durch, müssen die entstandenen Kosten zunächst selbst bezahlt werden. Bei Vorlage der Honorarnote samt Zahlungsnachweis werden die Kosten zum Teil von der Sozialversicherung übernommen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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