Ärztenotdienst

Hinweis

Vor Inanspruchnahme des kassenärztlichen Wochenend- und Feiertagsdienstes wird eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweils diensthabenden Arzt dringend empfohlen. Alternativ dazu können Sie sich in ganz Niederösterreich an Notruf NÖ (erreichbar unter der Rufnummer 141) wenden.

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärzte ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. Die Ärztekammer für Niederösterreich hat die Ärzte jedoch ausdrücklich ersucht, auf Basis der bisher gelebten Rahmenbedingungen diese Dienste weiterhin in ihrem jeweiligen Sprengel durchzuführen.

Ablauf der Geburt

Welche Arten der Betreuung kann ich bei der Geburt in Anspruch nehmen? Möchte ich, dass ein Team aus Ärztin/Arzt und Hebamme oder doch ausschließlich eine Hebamme anwesend ist? Soll ich mein Kind zu Hause oder in einem Krankenhaus zur Welt bringen? Welche unterstützenden Maßnahmen stehen mir während der Geburt zur Verfügung? Hier finden Sie ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Fragen rund um den Ablauf der Geburt.

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