Archivbenutzer dürfen vor Ort Einsicht in Archivalien nehmen, sofern diese nicht gesetzlichen Beschränkungen, beispielsweise dem Datenschutz, unterliegen. Aus organisatorischen Gründen ist die Benützung des Stadtarchivs Zwettl nur nach Voranmeldung (Terminabsprache) möglich E-Mail senden.
Die Beantwortung schriftlicher Anfragen erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten des normalen Dienstbetriebes. Würde der Aufwand für die Bearbeitung diese Möglichkeiten übersteigen, muss die Bearbeitung abgelehnt werden. (E-Mail senden)
Zahlreiche Dokumente aus dem Stadtarchiv stehen online kostenlos zur Verfügung. Sie unterliegen alle dem österreichischen Urheber- und Verwertungsrecht. Es gelten online dieselben Regeln wie bei der Benutzung gedruckter Editionen und Darstellungen.
Die Benützer der Materialien des Stadtarchiv Zwettl sind daher verpflichtet, in ihren Arbeiten entsprechende Quellenangaben zu machen. Die Benützerinnen und Benützer werden gebeten, bei Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Forschungsergebnissen (auch bei ungedruckten Diplomarbeiten und Dissertationen), die aus diesen Beständen gewonnen werden, dem Stadtarchiv Zwettl ein Belegexemplar zu übermitteln. Sämtliche Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte an den Reproduktionen der Urkunden in Bildform liegen beim Stadtarchiv Zwettl. Jegliche Art der Veröffentlichung ist an deren Genehmigung gebunden, die Zuwiderhandlung ist strafbar.
Archiv- und Benutzungsordnung der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ
Umgang mit Archivalien