Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Bei einer Geburt im Krankenhaus Zwettl werden die erforderlichen Dokumente (s.u.) der Krankenhausverwaltung ausgefolgt; diese erstattet die Geburtsanzeige und übermittelt die Dokumente zusammen mit der Geburtsanzeige dem Standesamt. Die Geburtsurkunde des neugeborenen Kindes ist sodann direkt beim Standesamt abzuholen, wo auch die Dokumente wieder ausgefolgt werden. Bei Hausgeburten ist die Geburtsanzeige unter Beilage der erforderlichen Dokumente entweder von der betreuenden Hebamme oder von einem Elternteil innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist beim Standesamt einzubringen.
Welche Dokumente sind erforderlich:
Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. der Mutter ( bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) ggf. Nachweis eines akadem. Grades. War die Mutter bereits verheiratet, sind die Heiratsurkunde der letzten Ehe und der Nachweis der Auflösung (z. B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde) vorzulegen.
Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde ist in den ersten beiden Lebensjahren gebührenfrei.
Kosten bei einer späteren Ausstellung von Geburtsurkunden: je Stück € 9,30 ( Bundesgebühr: € 7,20 und Verwaltungsabgabe: € 2,10 ).