Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Bei einer Geburt im Krankenhaus Zwettl werden die erforderlichen Dokumente (s.u.) der Krankenhausverwaltung ausgefolgt; diese erstattet die Geburtsanzeige und übermittelt die Dokumente zusammen mit der Geburtsanzeige dem Standesamt. Die Geburtsurkunde des neugeborenen Kindes ist sodann direkt beim Standesamt abzuholen, wo auch die Dokumente wieder ausgefolgt werden. Bei Hausgeburten ist die Geburtsanzeige unter Beilage der erforderlichen Dokumente entweder von der betreuenden Hebamme oder von einem Elternteil innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist beim Standesamt einzubringen.
Welche Dokumente sind erforderlich:
Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. der Mutter ( bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) ggf. Nachweis eines akadem. Grades. War die Mutter bereits verheiratet, sind die Heiratsurkunde der letzten Ehe und der Nachweis der Auflösung (z. B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde) vorzulegen.
Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde ist in den ersten beiden Lebensjahren gebührenfrei.
Kosten bei einer späteren Ausstellung von Geburtsurkunden: je Stück € 9,30 ( Bundesgebühr: € 7,20 und Verwaltungsabgabe: € 2,10 ).

Zuständig

Barbara Haider, MBA
Kontaktdaten von Barbara Haider, MBA
Standesbeamtin
Barbara Haider, MBA
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503-138
Fax: +43 2822 503-180
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Zimmer-Nr. 0.03

 

Ing. Sandra Haneder
Kontaktdaten von Ing. Sandra Haneder
Standesbeamtin
Ing. Sandra Haneder
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503-131
Fax: +43 2822 503-180
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Zimmer-Nr. 0.03
Johannes Kramreiter
Kontaktdaten von Johannes Kramreiter
Standesbeamter
Johannes Kramreiter
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 130
Fax: +43 2822 503 180
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Raum 0.03