Jeder Todesfall ist spätestens am folgenden Werktag bei dem für den Sterbeort örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Das Standesamt Zwettl-NÖ ist somit für jene Sterbefälle zuständig, die im Bereich des Standesamtsverbandes Zwettl-Niederösterreich (=Gemeindegebiet der zugehörigen Verbandsgemeinden Zwettl-Niederöstereich, Großgöttfritz, Schweiggers und Waldhausen) eintreten. Üblicherweise erledigt das von den Hinterbliebenen beauftragte Bestattungsunternehmen diesen Behördenweg. Welche Formulare und Dokumente sind erforderlich:
Anzeige des Todes (Formular mit Todesbestätigung des beschauenden Arztes) bei Tod im Krankenhaus wird die Anzeige im Spital ausgestellt, bei Haussterbefällen wird die Anzeige vom Gemeindearzt ausgefüllt;
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Geburtsurkunde
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Heiratsurkunde der letzten Ehe
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Nachweis der Auflösung (Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
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ggf. Nachweis eines akadem. Grades
Kosten einer Sterbeurkunde: € 9,30 ( Bundesgebühr: € 7,20 und Verwaltungsabgabe: € 2,10).