Die standesamtliche Eheschließung (eingetragene Partnerschaft) kann vor jedem österreichischen Standesamt erfolgen. Bei einer Eheschließung im Ausland empfiehlt es sich, bei einem österreichischen Standesamt vorher Informationen einzuholen, welche Dokumente im betreffenden Ausland benötigt werden.
Der Eheschließung (eingetragene Partnerschaft) geht ein Ermittlungsverfahren voraus, bei dem beide Verlobte anwesend sein müssen.
Mitzubringen sind im Original:
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis ( bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass )
- Heiratsurkunde(n) der früheren Ehe(n) Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. durch Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
- ggf. Nachweis über akademischen Grade oder Standesbezeichnung Ing.
- für Personen unter 18 Jahren: Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter(s)
- für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit zusätzlich: Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung o.ä.
- Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis)
- fremdsprachige Urkunden sind von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzen zu lassen und erforderlichenfalls legalisieren oder mit Apostille versehen zu lassen.
Der gewünschte Termin ist mit dem Standesamt, an dem die Eheschließung bzw. eingetragene Partnerschaft stattfinden soll, zu vereinbaren. Beim Standesamt Zwettl sind Trauungen oder Verpartnerungen in der Zeit von Montag bis Freitag während der Amtsstunden und an jedem 1. und 3. Samstag (ausgenommen Karsamstag und wenn der Samstag ein Feiertag ist) im Monat möglich.
Achtung:
In den Monaten Mai bis September wird der zweite Samstag im Monat zusätzlich als Trauungssamstag angeboten.
Trauungstermine 2024