Bei einer Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften beauftragen Sie schriftlich einmalig die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ als Zahlungsempfänger künftig ihre Vorschreibungen automatisch von Ihrem Girokonto genau am Fälligkeitstag abzubuchen.
Gleichzeitig weisen Sie damit Ihr kontoführendes Bankinstitut an, diese Lastschriften einzulösen.
Ergibt sich bei der Vorschreibung eine Gutschrift, wird diese ebenfalls automatisch auf dieses Girokonto überwiesen.
Sie können die erteilte Ermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen auch wieder widerrufen.
Am häufigsten werden solche Aufträge für Lastschriften über Hausbesitzabgaben (z.B. Vorschreibung von Grundsteuer, Kanal, Wasser) erteilt. Grundsätzlich ist es möglich, alle von der Gemeinde vorgeschriebenen Steuern, Abgaben, Gebühren und privatrechtliche Entgelte (z.B. Hundeabgabe, Bastelbeiträge, Mietzinse) auf diesem Wege abbuchen zu lassen.
Nutzen Sie die Möglichkeit dieser bequemen Zahlungsart!
Vorteile:
- Zahlung erfolgt genau am Fälligkeitstag – Ausnützung der vollen Zahlungsfrist
- Zahlung kann nicht vergessen werden – daher keine Mahngebühren möglich
- bequem – keine Überweisung zu tätigen
- Zeitersparnis – der Weg zur Bank entfällt
- Kostenersparnis – allfällige Zahlscheingebühren entfallen
Automatisch, einfach & praktisch
Nur Downloadformular "Einziehungsauftrag-Formular" ausfüllen und an die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ als Zahlungsempfänger übermitteln (persönliche Abgabe am Stadtamt oder per Post senden).
Selbstverständlich können Sie auch am Stadtamt Zwettl vorsprechen und sich das Formular ausfüllen lassen. Sie brauchen dann nur zu unterschreiben.