Gemäß Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ vom 24. April 1987 ist das Anbringen von Flugblättern, Reklameschriften etc. an abgestellten Fahrzeugen verboten.
Zwecks Vermeidung von Straffolgen, möge diese Art von Werbung im Gemeindegebiet von Zwettl unterlassen werden.