Die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ ist verpflichtet, bis zum 15. des Folgemonats die Nächtigungszahlen an die “Statistik Austria“ weiterzuleiten. Beherbergungsbetriebe werden daher ersucht, die Gästeblätter (statistisches Meldeblatt) bis zum 5. des Folgemonats bei der Stadtgemeinde abzugeben.