Fußgängerzone: Was verboten & erlaubt ist

Veröffentlichungsdatum25.09.2023Lesedauer1 Minute

ein Schild an einer StangeIn der Fußgängerzone sind Ladetätigkeiten erlaubt.1994 wurde der Bereich des Hauptplatzes in Zwettl beim Hundertwasserbrunnen mit einer Verordnung des Bürgermeisters zur Fußgängerzone erklärt. Dort ist nach der Straßenverkehrsordnung jeder Fahrzeugverkehr verboten. Auch das Fahrradfahren ist dort untersagt, die Räder dürfen aber geschoben werden. Ausgenommen sind lediglich Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettung, der Feuerwehr und der Polizei sowie des Straßendienstes und der Müllabfuhr. In einzelnen Fällen besteht eine Ausnahmemöglichkeit für Anrainer, um etwa zu ihrer Garage zu gelangen.

Erlaubt ist das Fahren und Halten außerdem für Personen, die eine Ladetätigkeit zu verrichten haben – das allerdings nur in den ausgewiesenen Zeiträumen, also im Fall des Hauptplatzes von Montag bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr und Samstag von 6.00 bis 12.00 Uhr. In dieser Zeit dürfen auch Inhaber eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung die Fußgängerzone befahren.

Bürgermeister LAbg. ÖkR Franz Mold erklärt: "Das Einfahren und Halten, um im Bereich der Fußgängerzone lediglich einzukaufen, zählt nicht zu den Ladetätigkeiten. Mir ist bekannt, dass leider in letzter Zeit immer wieder Autofahrer widerrechtlich auf den Hauptplatz einfahren und dort halten. Wir werden deshalb umgehend den Wachdienst anweisen, ab sofort den Hauptplatz verstärkt zu überwachen und vorerst allenfalls einfahrende Fahrzeuglenker auf die rechtlichen Bestimmungen hinzuweisen und abzumahnen. Wir appellieren dabei vor allem auch an die Einsicht und das Verständnis der Fahrzeuglenker.“