Kundmachung zur Windkraftnutzung

Veröffentlichungsdatum11.04.2024Lesedauer1 Minute
Windrad

Die Niederösterreichische Landesregierung beabsichtigt, die Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in Niederösterreich zu ändern. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 7 Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch zwei Wochen hindurch, das ist in der Zeit vom 11. April 2024 bis 25. April 2024 im Bauamt des Stadtamtes Zwettl-, 1. OG Zimmer 1.12 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Hier die Kundmachung im Detail: Kundmachung Windkraft

Jede Person ist berechtigt, gemäß § 4 Abs. 7 Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes von 6 Wochen, bis spätestens 21. Mai 2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, einzubringen, wobei die Begutachtungsunterlagen auch auf dieser Homepage der NÖ Landesregierung eingesehen werden können. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden in Erwägung gezogen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass abgegebene Stellungnahmen Berücksichtigung finden. In Stellungnahmen enthaltene personenbezogene Daten werden (elektronisch) von der versendenden Stelle des Amtes der Landesregierung verarbeitet.