Meldepflicht:
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden. Eine vorherige Abmeldung an der alten Adresse ist nicht mehr notwendig. Die Abmeldung eines "Weiteren Wohnsitzes" ist bei jeder Meldebehörde möglich. Die Meldung ist kostenlos.
Öffnungszeiten des Meldeamtes der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Welche Dokumente werden benötigt:
- Das Antragsformular Meldezettel, mit dem der Meldebehörde der Meldevorgang bekannt gegeben wird.
Bitte beachten: Bei Haupt- bzw. Untermieten und bei Mitbewohnern wird die Unterschrift des Unterkunftgebers auf diesem Formular benötigt.
- ein Identitätsnachweis, aus dem Familien- und Vorname sowie der Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Meldepflichtigen hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde). Bei ausländischen Mitbürger/innen ist grundsätzlich der Reisepass notwendig.
Das Zentralmelderegister (ZMR):
Alle Meldungen werden in ein österreichweites Zentralmelderegister (ZMR) eingetragen und gespeichert. Alle Behörden, die für ein Verfahren den Hauptwohnsitz einer Person benötigen, können im ZMR die Wohnsitzsituation einsehen. Deshalb wird in Zukunft bei vielen Behördengängen kein Meldenachweis mehr benötigt!
Rechtsgrundlage: Meldegesetz 1991, BGBl. 9/1992 i.d.dzt.g.Fassung
Gesetzestext im Rechtsinformationssystem: http://www.ris.bka.gv.at/