Voranschlag - Mittelfristiger Finanzplan - Nachtragsvoranschlag

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2020 wurde die bisher nach kameralen Grundsätzen erfolgte Budgetierung und Rechnungslegung von Gemeinden von einer Drei-Komponenten-Haushaltsrechnung abgelöst. Während das bisherige Rechnungswesen der österreichischen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt hat, bilden die drei miteinander integrierten Haushalte – Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt – das Kernstück der neuen Haushaltsrechnung.

Der Ergebnishaushalt, ähnlich der aus der Privatwirtschaft bekannten Gewinn- und Verlustrechnung, gibt Aufschluss über Aufwendungen und Erträge während eines Haushaltsjahres (zeitraumbezogene Darstellung von 1. Jänner bis 31. Dezember). Der Ergebnishaushalt ist sowohl Teil des Voranschlages als auch des Rechnungsabschlusses. Im Ergebnishaushalt wird dargestellt, welche Ressourcen eine Gemeinde verbraucht bzw. welche Erträgnisse ihr zufließen.

Der Finanzierungshaushalt entspricht einer Cash-Flow-Rechnung. Wie der Ergebnishaushalt ist auch der Finanzierungshaushalt fixer Bestandteil sowohl des Voranschlages wie auch des Rechnungsabschlusses. Der Finanzierungshaushalt (ebenso eine zeitraumbezogene Darstellung für ein Haushaltsjahr) geht der Frage nach, ob eine Gemeinde mit den ihr zur Verfügung stehenden Zahlungsmitteln das Auslangen findet.

Der Vermögenshaushalt korrespondiert mit der Bilanz und gibt Aufschluss über Art und Umfang des Gemeindevermögens; zusätzlich wird ersichtlich, wie dieses Vermögen finanziert ist. Eine Veranschlagung des Vermögenshaushalts ist nicht vorgesehen, da es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Darstellung (jeweils zum 31. Dezember) handelt. 

Der mittelfristige Finanzplan soll sich zwar auf das Wesentliche beschränken, trotzdem aber ein Instrument der politischen Entwicklungsplanung und eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Politik und Verwaltung sein. Er soll auch die Wirkung einzelner Maßnahmen erfassbar machen (z.B. bei großen Investitionen auch die Folgekosten aufzeigen).

Die Erstellung des mittelfristigen Finanzplanes dient haushalts- und gesamtwirtschaftlichen sowie gesamtstaatlichen Zielen. Aus diesem Finanzplan muss der Finanzierungssaldo (Maastricht-Defizit bzw. Maastricht-Überschuss) abgeleitet werden können.

Der mittelfristige Finanzplan ist für den Zeitraum von fünf Haushaltsjahren zu erstellen (Kalenderjahr des Voranschlages und die vier darauffolgenden Haushaltsjahre). Die mittelfristige Finanzplanung ist zumindest jährlich der Entwicklung anzupassen und um ein weiteres Haushaltsjahr fortzuführen. Gemeinsam mit dem Voranschlag ist der mittelfristige Finanzplan im Gemeinderat zu beschließen.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, dem Gemeinderat einen Nachtragsvoranschlag vorzulegen, wenn sich im Laufe des Haushaltsjahres zeigt, dass außer- oder überplanmäßige Ausgaben zu tätigen sind, oder die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Gemeinde nicht mehr erfüllt bzw. durch die zu erwartenden Einnahmen die zu erwartenden Ausgaben nicht mehr bestritten werden können.

Für einen Nachtragsvoranschlag gelten im Wesentlichen die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für den Voranschlag.

Stadtgemeinde Zwettl-NÖ Voranschlag 2024 (bearbeitbare Datei)
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Standesamts-/Staatsbürgerschaftsverband Zwettl-NÖ Voranschlag 2024 (bearbeitbare Datei)
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Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte Voranschlag 2024 (bearbeitbare Datei)
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Voranschläge der Schulgemeinden mit Sitz in der Stadtgemeinde Zwettl-

Mittelschulgemeinde Zwettl-NÖ Voranschlag 2024 (bearbeitbare Datei)
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Polytechnische Schulgemeinde Zwettl-NÖ Voranschlag 2024 (bearbeitbare Datei)
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Sonderschulgemeinde Zwettl-NÖ Voranschlag 2024 (bearbeitbare Datei)
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Zuständig

Beatrix Bruckner
Kontaktdaten von Beatrix Bruckner
Beatrix Bruckner
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 147
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