Ratenzahlungen (Richtlinien für Privathaushalte)

Gemäß § 212b der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961 in der derzeit geltenden Fassung, kann die Abgabenbehörde die Entrichtung von Gemeindeabgaben in Raten bewilligen, wenn die sofortige volle Entrichtung für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre. Auf Grund dieser Bestimmung ist das Ratenansuchen entsprechend zu begründen (finanzielle Belastungen etc.).
Ansuchen um Ratenzahlungen sind vor Ablauf der Fälligkeit (=1 Monat nach Bescheidzustellung) einzubringen. Das Ansuchen ist gebührenfrei.

Gemäß § 212b der ab 1. Jänner 2010 geltenden Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961 in der derzeit geltenden Fassung, sind im Falle einer Gewährung einer Stundung bzw. Ratenzahlung für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt € 200,00 übersteigen, Zinsen in der Höhe von 6 % pro Jahr zu entrichten.

Die vom Stadtrat für die Gewährung von Ratenzahlungen beschlossenen Richtlinien enthalten folgende Regelungen:

  • Ratenzahlungen werden für vorgeschriebene Wasseranschluss-, Wasserergänzungs-, Kanaleinmündungs- und Kanalergänzungsabgaben sowie für Aufschließungsbeiträge gewährt.
  • Die Ratenzahlungen werden gestaffelt bewilligt wie folgt: Vorschreibungen bis € 1.100,-- in 12 Monatsraten, Vorschreibungen von € 1.100,-- bis € 2.200,-- in 24 Monatsraten, Vorschreibungen von € 2.200,-- bis € 3.300,-- in 36 Monatsraten, Vorschreibungen über € 3.300,-- in 48 Monatsraten.
  • Die Ratenzahlungen werden nur über Ansuchen gewährt. Bei außergewöhnlichen Härtefällen behält sich der Stadtrat vor, von diesen Richtlinien abzuweichen.
  • Bei allen Gewährungen von Ratenzahlungen ist vom Zahlungspflichtigen mit der 1. Rate die gesamte Umsatzsteuer zu entrichten.
  • Bei den Aufschließungsbeiträgen gelten die Richtlinien für den nach Abzug einer allfälligen Wohnbauförderung verbleibenden Abgabenrest.
  • Die Richtlinien gelten nur für Privathaushalte.

Für weitere Informationen stehen folgende Sachbearbeiter gerne zur Verfügung:

Kanal- u. Wasserabgaben Andreas Böhm-Vrana, Tel. 02822/503-141

Aufschließungsbeiträge Anita Resch, Tel. 02822/503-157

Zuständig

Anita Resch
Kontaktdaten von Anita Resch
Anita Resch
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 157
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Raum 1.12

 

Andreas Böhm-Vrana
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Andreas Böhm-Vrana
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 141
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Raum 1.13