Sondernutzung von Straßengrund

Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung von Gemeindestraßen ist eine Sondernutzung und bedarf der Zustimmung der Stadtgemeinde.
Sie wird in Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Sondernutzer erteilt.

Rechtsgrundlage: Straßengesetz 1999, LGBl. 8500

Zuständig

Ing. Michael Tüchler
Kontaktdaten von Ing. Michael Tüchler
Ing. Michael Tüchler
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 153
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Raum 1.05

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