Umweltförderungen

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zwettl- hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 die neuen Förderungsrichtlinien für die Umweltförderungen beschlossen, die Richtlinien gelten bis 30.06.2025. Zur Inanspruchnahme einer Förderung ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich.

Was wird gefördert? Wie wird gefördert?

Elektrolastenfahrräder

Richtlinien   

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Regenwasserbehälter

Richtlinien

Ansuchen


Wärmetechnische Gesamtsanierung und wärmetechnische Sanierung einzelner Bauteile

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Zuständig

Zuständigkeiten