Der Vater eines unehelichen Kindes kann bereits anlässlich der Beurkundung der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkennen und wird in diesem Falle als Vater in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Ein Vaterschaftsanerkenntnis kann nur durch persönliche Erklärung abgegeben werden. Grundsätzlich ist die Beurkundung der Erklärung bei jedem Standesamt, aber auch bei jeder Jugendabteilung einer Bezirkshauptmannschaft möglich.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- ggf. Nachweis für akademischen Grad oder Standesbezeichung „Ing.“
Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter(s), wenn der Anerkennende noch nicht volljährig ist.