Verkehrsrecht

Arbeiten auf oder neben der Straße
Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist hiefür unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen.

Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken
Für die Benützung von Straßen zu anderen als zu solchen des Straßenverkehrs ist unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich. Das gleiche gilt für Tätigkeiten, die geeignet sind, Menschenansammlungen auf der Straße herbeizuführen oder die Aufmerksamkeit der Lenker von Fahrzeugen zu beeinträchtigen.

Hinweis:
Siehe auch: Gebrauchsabgabe / Gebrauchserlaubnis

Zuständig

Ing. Michael Tüchler
Kontaktdaten von Ing. Michael Tüchler
Ing. Michael Tüchler
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 153
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Raum 1.05

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